Aktion "Immobilien-Krise"

Steigende Zinsen und eine sich nun bemerkbar machende demografische Entwicklungen haben in der Immo-Branche zu Problemen geführt – die allerdings vorhersehbar waren. Bereits 2007 etwa warnten Experten davor, dass es um 2025 aufgrund der Bevölkerungsentwicklung (Stichwort: Geburten-schwache Jahrgänge, Überalterung) zu Problemen auf dem Immobilien-Markt kommen wird. Noch dazu war mit 2021/22 klar, dass aufgrund der Inflation durch den Pandemie-Nachhol-Effekt von den Zentralbanken die Zinsen zur Inflationsbekämpfung angehoben werden. Steigende Zinsen gelten als Gift für Immobilienpreise, die wiederum oft Sicherheiten bei fremdfinanzierten Projekten darstellen. 

Trotz dieser unübersehbaren, düsteren Vorboten für den Immobilienmarkt wappnete sich eine Reihe von Immo-Unternehmen aber ganz offenbar nicht gegen die erwartbaren Entwicklungen: Pleiten in bekannten Firmen-Gruppen wie Signa oder auch Medien-Berichte um das (laut Berichten zunächst angeblich noch vertrags-konforme) Verschieben von Anleihe-Kupon-Zahlungen etwa bei Soravia legen nahe, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit diese vorhersehbaren negativen Entwicklungen Realität werden könnten. Es fragt sich dabei: Warum steuerten die Kapitäninnen der Immo-Branche sehenden Auges in diese Krise? Aber vor allem: Was können Betroffene Private nun tun?

Der gemeinnützige Verein COBIN claims unterstützt bereits rund 1300 Betroffene Immo-Inhaberinnen, die in Zeiten der österreichischen „CEE-Finanz-Blase“ bis 2009 unter dem harmlosen Namen „Franken-Kredit“ hochriskante Fremdwährungs-Finanzierungs-„Vehikel“ (oder besser: „sittenwidrige Derivate“) von Banken vermittelt bekommen haben. Diese Geschädigten werden gebeten, sich hier  für die spezielle Aktion zu registrieren.

Diese Aktion richtet sich an verunsicherte

  • Anleger.innen, die in Immobilien-Unternehmen mit Wertpapieren investiert hatten und bereits zB. von Ausfällen/Verschiebungen von Kupon-Zahlungen („Zinszahlung“) betroffen sind oder
  • auf eine sonstige Weise geschädigt wurden oder Schaden befürchten.
  • Weiters können sich auch verunsicherte Mieterinnen oder private Wohnungs-Eigentümerinnen registrieren.

 

Für Anlegerinnen bietet der Verein Maßnahmen im kollektiven Rechtsschutz (Strukturierung/Organisation von Geschädigten-Gruppen - die Bandbreite der Tätigkeiten reicht je nach den weiteren Entwicklungen von der Organisation bloßer anwaltlicher Rechtsberatung bis hin zum Ausloten und Initiieren von Muster- bzw. Sammel-Klagen). Dies umfasst insbesondere:

  1. Kostenlose Grund-Registrierung für Betroffene, Erhalt von Newslettern und weitere Informationen im Fall einer weiteren Zuspitzung der Situation.
  2. Sollten sich Ansatzpunkte für ein rechtliches Vorgehen für bestimmte Betroffenen-Gruppen ergeben, kann über eine Vereinsmitgliedschaft ein Zugang zum Vereins-eigenen Online-Datenraum gelöst werden. Dieses sehr effiziente Tool erleichtert die strukturierte Fall-Erfassung und reduziert daher den Aufwand der Anwaltskanzleien. Auf Basis dessen werden für Vereinsmitglieder vergünstige Mitglieder-Tarife ausgehandelt und es wird online eine effiziente Fallaufbereitung sichergestellt.
  3. Recherche, Strukturierung des Falls und Arbeiten an der Sachverhalts-Aufarbeitung – im Fall Franken-Kreditderivate etwa erstellte der Verein in Form eines Buchs das erste grundlegende Werk zum Massenschadenfall Schweizer-Franken-„Kredit“.
  4. Öffentlichkeitsarbeit und „Lobbying“ für Betroffene: Private Geschädigte haben keine Lobbyisten, keine Medienagentur, keine PR-Agenten: Der Verein COBIN claims hat seit seiner Gründung 2017 stets laut in der Öffentlichkeit die Stimme für jene erhoben, die sonst stumm bleiben müssen!

Für Mieterinnen und private Wohnungs-Eigentümerinnen kann COBIN claims nach Maßgabe der Entwicklungen über den Verein vergünstigt anwaltliche Beratungen für Gruppen von Geschädigten organisieren (voraussichtlich über Zoom plus Aufzeichnung). Dies wird Fall-bezogen erfolgen, da eine allgemeine Rechtsberatungen sicher gut, aber gesammelt bezogene, anwaltliche Beratungen speziell für eine bestimmte Betroffenen-Gruppe aber das bessere Vorgehen ist.    

Die Registrierung bei der Aktion ist zunächst gratis und frei von (Vorab-)Bindungen. Falls eine Vereinsmitgliedschaft später zur Nutzung/Kostenbeteiligung der weiteren Tätigkeiten des Vereins angezeigt ist, beträgt der Beitrag für eine „Teilnehmer-Mitgliedschaft“ (Teilnahme nur an dieser Aktion) 24 € einmalig – falls Sie den Verein generell unterstützen wollen, können Sie dies im Wege einer Förder-Mitgliedschaft (48 €/pro Jahr) tun und können folglich auch im „Online-Zivilgesellschafts-Parlament“ die Vereinsarbeit durch Vorschläge und Abstimmungen mit gestalten.

Die anwaltliche Betreuung der Aktion wurde von den Vereins-Beiratsmitgliedern und Rechtsanwälten Mag. Lukas Aigner und Dr. Georg Zuschin von der Kanzlei Aigner | Lehner | Zuschin Rechtsanwälte in Wien übernommen.   

 

                        >   Gratis-Registrierung   < 

 

Selbstverständlich können Sie sich auch vorab als Vereins-Mitglied registrieren (die Zugangsdaten zum Datenraum werden zugeschickt, sobald einer speziell für diese Aktion eingerichtet wird - Info dbzgl. via Newsletter). Förder-Mitglieder haben Zugang zu allen Aktionen des Vereins und somit auch zu den dbzgl. Datenräumen, bei denen Sie auch Infos wie das vom Verein verfasste Buch "Schuldenfalle Schweizer-Franken-Kredit" und zahlreiche Info-Videos in den einzelnen Aktionen einsehen können).

[Vereinsbeitritt als Fördermitglied – € 48  für das laufende Jahr]
[Vereinsbeitritt als Teilnehmer-Mitglied – einmalig € 24]

 

Weitere Links:

Presseaussendung zur Aktion