Presseaussendung

"Müll"-Kartell

vor 2 Jahre 9 Monate

COBIN claims schaltet sich in Fall um mutmaßliche Preisabsprachen bei Müllentsorgung ein

Plattform will offene Rechtsfragen beim Schadenersatz für Kartell-Opfer klären: Streuschäden kollektiv geltend machen, Basis für Entschädigung von Bürgern/KMU/Gemeinden schaffen

Wien (OTS) - Im Fall um mutmaßliche Preisabsprachen in der Müllentsorgungs-Branche schaltet sich die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims ein: „Der Grund ist, dass wir als gemeinnütziger Verein die Notwendigkeit erkennen, für Bürger, KMU und Gemeinden in Österreich ein bis jetzt noch unbekanntes Terrain des Kartellschaden-Ersatzes zu erschließen. Ziel ist, in Österreich erstmals eine taugliche Basis zu schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger wie auch KMU und Gemeinden Schadenersatz für überhöhte Preise infolge von Kartellen erhalten. Hier besteht ein Rechtsschutz-Defizit, das wir als Verein adressieren und bekämpfen wollen“, sagen Obmann Mag. Oliver Jaindl sowie Dr. Wolfgang Haslinger, Vorsitzender des Beirates Rechtsanwälte bei COBIN claims.

Bei Kartellschäden besteht laut Anwälten bzw. Verein folgendes Problem: Im Fall der mutmaßlichen Müllentsorgungs-Absprachen etwa liegt die Vermutung nahe, dass die Absprachen zu erhöhten Preisen geführt haben – das liegt in der Natur von Kartellen. Diese erhöhten Preise werden am Ende Konsumentinnen und Konsumenten, KMU und Gemeinden weitergegeben, die mehr für Leistungen bezahlen, als sie bei funktionierendem Wettbewerb müssten. Diese, wenn auch nur geringen Mehr-Zahlungen, stellen Schäden dar, die sich im Lauf der Jahre summieren. Eingeklagt wurden diese Schäden in Österreich aber de facto niemals. Das müsse sich nun laut dem Verein ändern, da auch die mutmaßlichen Schädiger nicht einfach so davonkommen dürfen. Die jahrelang vereinnahmten mutmaßlichen Überzahlungen dürften nicht bei den Schädigern bleiben, sondern müssen den Betroffenen zurückgegeben werden, so COBIN claims.

„Es ist zwar so, dass zwar die Wettbewerbsbehörde – und die Arbeit der BWB sei ausdrücklich positiv hervorgehoben! – einschreitet und in der Vergangenheit auch empfindliche Strafen verhängte, diese Zahlungen kommen aber nicht den Geschädigten zugute und haben als solches auch nichts mit Schadenersatz zu tun: Sie stellen einen Tadel für unrechtes Handeln dar, aber keinen Schadenausgleich. Unserer Erinnerung nach wurden in Österreich kaum derartige Schäden eingeklagt, weil für Betroffene die Einklagung dieser sog. Streuschäden wirtschaftlich selten sinnvoll ist. Nimmt man etwa an, dass innerhalb von zehn Jahren ein Haushalt jedes Monat fünf € zu viel für eine Leistung bezahlt hat, würde das auf zehn Jahre gerechnet einen Klageanspruch mit Zinsen von etwas unter 1000 € ergeben. Einen derartigen Schaden klagt ob Prozessrisiken von mehreren Tausend € natürlich niemand ein, zumal auch zur Schadenfeststellung vermutlich ein ausgeklügeltes wirtschaftliches Gutachten nötig ist. Daher ist hier ein Verein wie COBIN claims nötig, der sich zugunsten aller Betroffenen einschaltet, da sonst eine Rechtsdurchsetzung wohl kaum tatsächlich passieren würde. Wir wollen daher unserem Vereinsauftrag folgend nun den Fall weiter beobachten, Fakten zusammentragen und bitten Bürger, KMU und Gemeinden, sich als mögliche Musterkläger zu melden. Ziel ist, dass nach Maßgabe der Dinge durch Mitglieder des COBIN claims-Rechtsanwälte-Beirates Musterverfahren angestrengt werden. In ihnen sollen grundsätzliche Fragen des Kartellschaden-Ersatzes für betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Kleinunternehmen im speziellen sowie für die Rechtsentwicklung in Österreich allgemein geklärt werden. Es gibt in Österreich diesbezüglich noch keine differenzierte Rechtsprechung. Wir würden uns freuen, wenn wir hier mit einzelnen Gemeinden, die ihren Bürgern einen guten Dienst erweisen wollen, in einem Art ,Public-Privat-Partnership‘ kooperieren können“, erklären Haslinger und Jaindl

Einmal mehr zeigt sich laut Jaindl, wie wichtig es für Vereine ist, im Zuge der neuen EU-"Sammelklage-Richtlinie" die Befugnis eingeräumt zu bekommen, Verbandsklagen führen zu dürfen. „Wir fordern daher einmal mehr für COBIN claims und alle anderen ideell für Rechte von Bürgerinnen und Bürger eintretenden Vereine, dass hier der Gesetzgeber handelt und Vereinen diese Befugnis zugesteht. Viele Rechtsfragen, wie auch Kartellschäden, könnten dann für Betroffene günstiger und effizienter geklärt werden“, sagt Jaindl.