Franken-Darlehen als "Kredit-Falle"
Bis 2008 abgeschlossene Schweizer-Franken-Fremdwährungskredite belasten noch immer Tausende heimische Konsumenten und Kleinunternehmen. Die Fälligkeit der Kredit-Arrangements rückt näher, in vielen Fällen klaffen aufgrund der Kombination aus Kurs- und Tilgungsträger-Verlusten große Deckungslücken. Daraus resultieren Schäden in Form von einer massiven Verteuerung des Franken-Kredites gegenüber einem Euro-Kredit, den die meisten Kreditnehmer vermutlich gewählt hätten, wenn sie über alle Risiken dieses Kredit-Arrangements aufgeklärt worden wären und ihnen ein Franken-Kredit nicht bloß als günstige und „intelligente“ Alternative zum klassischen Euro-Abstattungskredit dargestellt worden wäre.
COBIN claims widmet sich bereits seit 2018 diesen Problem-Krediten. Vor einiger Zeit hat allerdings der EuGH in einem Fall eine wichtige Entscheidung gefällt, die für viele Kreditnehmer/innen ein Ausweg aus dem Verlust-Kredit sein könnte, berichten Anwälte: Viele Kreditverträge können unzulässige Klauseln enthalten. Zuletzt hat diese Leitentscheidung auch der österr. OGH gestützt (siehe: https://help.orf.at/stories/3212191/) und für heimische Kreditnehmer/innen eine günstige Rechtslage festgeschrieben.
Vereinfacht ausgedrückt kann auf dem Weg unzulässiger Klauseln der „Hebel angesetzt“ werden, damit der Kreditnehmer aus dem Verlust-Kredit aussteigen kann; Ziel ist, dass der Kreditnehmer so gestellt wird, als ob er eine Euro-Abstattungskredit und keinen Franken-Kredit anno dazumals gewählt hätte. Viele Kredite weisen derartige Klauseln auf.
Die Kredite können, da vielfach Deckungslücken in einem hohen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag zu beobachten sind, existenzbedrohend sein! Kreditnehmer müssen heute handeln, um nicht morgen mit Exekution oder Zwangsversteigerung des Eigenheims konfrontiert zu sein, zumal im Zug wirtschaftlicher Entwicklungen nach der Covid-19- und Ukraine-Krise bzw. durch die Inflation eine Rezession, Arbeitslosigkeit und eine allgemeine Anspannung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Bürgers und Kleinunternehmens möglich ist, das die Kredit-Rückzahlung zusätzlich erschweren könnte.
Um Kreditnehmern einen Ausweg aus dem Franken-Kredit-Verlustkrediten zu ermöglichen, hat die gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN mit Rechtsanwalt und COBIN claims-Beirat Dr. Wolfgang Haslinger ein Handlungs-Paket für Betroffene besprochen. Sein Paket umfasst:
- Prüfung, ob Ihr Kredit die angreifbaren Klauseln enthält und Sie somit dbzgl. rechtliche Schritte einleiten können.
- Aufforderungsschreiben an Ihre Bank, mit dem Ziel, den Kredit durch einen außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen.
- Telefonisches Vergleichsgespräch mit der Bank.
- Abklären einer etwaigen Deckung durch die Rechtsschutzversicherung.
COBIN claims hat als Plattform für Betroffene einen vergünstigten Pauschal-Tarif mit RA DR. Haslinger für diese Handlungen besprochen - alle weiteren Infos werden nach Anmeldung kostenfrei zugesandt.
Der Verein COBIN claims gibt daher allen betroffenen Kreditnehmern zu bedenken, dass sie heute Probleme mit Franken-Kredite lösen müssen, um nicht morgen unabänderbar in der Kredit-Falle gefangen zu sein. Der Verein zahlt keine Rechtsanwalts-Rechnungen für Betroffene oä., sondern ist Initiator oder "Lobbyist der Geschädigten" und ist auch keine Rechtsberatungs-Stelle bzw. stellt keine Anwalts-Kanzlei dar.
Falls Sie bereits anwaltlich vertreten sind oder selbst Ihre Rechte durchsetzen, teilen Sie uns mit, wie es Ihnen ergangen ist. Austausch unter Geschädigten oder auch die Anregung eines Austauschs auf fachlicher/anwaltlicher Ebene schadet nie!
Weitere Informationen:
- Presseaussendung des Vereins - Forderung nach einem "Kredit-Deckel" für Betroffene: https://www.cobinclaims.at/aktuelles/presseaussendung-2
- Bericht (Autor: RA Dr. Wolfgang Haslinger) zur OGH-Entscheidung bzgl. unzulässiger Klauseln in Kreditverträgen: LINK