Prozesskosten

In Österreich gilt das Erfolgsprinzip: Wer den Zivilprozess gewinnt, bekommt vom unterlegenen Gegner die Prozesskosten (Gerichtsgebühr, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) ersetzt.

Dennoch kann – gerade in Österreich – das Prozesskostenrisiko sehr hoch werden: Die Gerichtsgebühren sind besonders hoch und der Kostenersatz für Anwälte funktioniert nach dem „Taxameter-Prinzip“: Je länger verhandelt wird, desto mehr Honorar bekommen die Anwälte.

 

Daher ist es wesentlich, ob und wie man dieses Risiko begrenzen kann:

 

  • Rechtschutzversicherungen

    übernehmen die Deckung von Prozesskosten gegen regelmäßige Prämienzahlungen. Allerdings muss man beachten, dass diese Versicherungen nach dem Bausteinprinzip funktionieren: Wer Kfz-Rechtsschutz hat, bekommt noch keine Deckung für Arbeitsrecht.
     
    Aber Achtung:

    • Ihr Anwalt sollte – bevor er weiter kostenpflichtig für Sie tätig wird – eine Deckungszusage der Versicherung einholen.
    • Beachten Sie, ob sie für den Prozess auch in der richtigen Sparte versichert sind.
    • Beachten Sie auch, dass die Deckungssumme gedeckelt ist. Es ist zuweilen eine Taktik der Beklagten, die Kosten eines Verfahrens so in die Höhe zu treiben, dass die Deckungssummen nicht ausreichen.
       
       
  • Verfahrenshilfe

    bekommt, wer nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts im Stande ist, den Prozess zu führen und dessen Prozessführung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
     
    Aber Achtung:

    • Die Verfahrenshilfe deckt – je nach Beschluss – nur die Gerichtskosten bzw die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes bzw eines Sachverständigen, nicht aber den Kostenersatz an den Gegner, wenn man im Verfahren unterliegt.
    • Das Gericht überprüft nach drei Jahren die Vermögensverhältnisse und kann – bei deren Verbesserung – die Verfahrenshilfe widerrufen; dann muss man doch noch selbst zahlen.
       
  • Prozessfinanzierer

    übernehmen das gesamte Prozesskostenrisiko (eigene Kosten, Ersatz der Kosten des Gegners) und lassen sich dafür aber einen Anteil vom erstrittenen Geldbetrag (idR zwischen 20 und 40 Prozent Erfolgsquote) zusichern. COBIN claims wird Sammelaktionen immer wieder durch Prozessfinanzierer absichern lassen, sodass Geschädigte kein Prozesskostenrisiko fürchten müssen.