Strafverfahren

Massenschäden werden in manchen Fällen durch strafbare Handlungen bewirkt (Kartellbildung, Täuschung/Betrug, Börsedelikte etc.). In solchen Fällen macht es Sinn, den Sachverhalt auch der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und sich deren Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen.

Der Privatbeteiligtenanschluss bringt eine Hemmung der Verjährung, Akteneinsicht und Antragsrechte im Verfahren, das Recht an einer Hauptverhandlung teilzunehmen und in seltenen Fällen entscheidet das Strafgericht auch gleich über den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch.
Das Strafverfahren hat aber auch den Vorteil, dass alle Ermittlungsschritte (Hausdurchsuchungen, Gutachten, ...) auf Kosten des Staates erfolgen und die Ergebnisse in einem Zivilverfahren sehr von Nutzen sein können.

In Österreich gilt seit 1.1.2006 auch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Ein Strafverfahren kann sich also nicht nur gegen natürliche Personen, sondern auch gegen Rechtspersonen wie Unternehmen richten, die auch – wenn leitende Personen Straftaten gesetzt haben – zu Geldstrafen verurteilt werden können. Diese Möglichkeiten gibt es etwa in Deutschland nicht.