Verbandsmusterklagen

Wenn ein Verbraucher einem der zur Verbandsklage berechtigten Verbände seine Ansprüche zum Inkasso abtritt, dann fallen streitwertbezogene Rechtsmittelbeschränkungen weg und der Rechtszug führt zum Obersten Gerichtshof.

Damit können umstrittene Rechtsfragen – unabhängig vom (oft geringen) Streitwert – durch das Höchstgericht entschieden und zum Vorbild für andere Verfahren werden.

Doch es gibt ein Problem: Schadenersatzansprüche verjähren binnen drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erhält. Unsere Gerichte sind aber überlastet und daher können Verbandsmusterklagen mehr als drei Jahre bei Gericht hängen, bis eine letztgültige Entscheidung vorliegt. Dann hat aber das Urteil defacto keinen „Mustercharakter“ mehr. Alle anderen Forderungen – die die Geschädigten im Hinblick auf die anhängige Verbandsmusterklage nicht eingeklagt haben – wären nun verjährt.

Rechtspolitik

Dem Gesetzgeber ist dieses Problem seit Jahren bekannt , doch bislang hat er das Problem nicht zu lösen versucht. COBIN claims verweist auf das deutsche Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG), das ein Vorbild für eine Lösung der Verjährungsproblematik sein könnte.