Sammelaktion Wirecard für Anleger und Trader
Aktion Wirecard: Unabhängige Hilfe für betroffene Anleger
COBIN claims setzt sich als Verein dafür ein, Anleger zu ermutigen, nicht Schäden auf sich beruhen zu lassen, sondern aktiv an die Geltendmachung von Rechten zu denken!
Neu: Das erste Buch zu Hintergründen im Fall Wirecard - der Verein hat es für Sie gelesen!
Alle wichtigen und aus dem Blickwinkel des Anlegerschutzes teils haarsträubende Recherche-Ergebnisse der "WirtschaftsWoche" finden Sie hier im News-Bereich. Die Recherchen der Autoren bestätigen die Ansicht des Vereins einmal mehr, dass hinter dem Fall Wirecard ein zusammenwirkendes Kontrollversagen der deutschen BaFin und Abschlussprüfer EY steckt, das ein trügerisches Kapitalmarkt-Klima geschaffen hat! Nicht zuletzt zeigte bereits vor Erscheinen des Buchs eine COBIN claims-Untersuchung auf Basis der von Geschädigten angegebenen Daten auf, dass fast 30 % der Betroffenen genau wegen dieses von EY und BaFin gezeitigten, Anleger in trügerische Sicherheit wiegenden Klimas sogar noch nach dem Zusammenbruch dieses "House of Wirecards" am 18.6.2020 Aktien kauften. Dieses durch Anbiederung namhafter Institutionen an einen Großkonzern geschaffene Klima wurden somit, und das konnte COBIN claims bereits nachweisen, unzählige Anleger in die Irre geführt! Siehe Bericht im "Der Standard".
Organisatorisches
Der gemeinnützige Verein COBIN claims hat mit der Kanzlei von Rechtsanwalts-Beiratsmitglied Mag. Lukas Aigner ("Aigner, Lehner, Zuschin + Partner", Mag. Aigner ist auch Mitglied des COBIN claims-Beirates Rechtsanwälte) ein Maßnahmen-Paket diskutiert, das
- seitens des Vereins eine umfassende Aufarbeitung des Schadenfalls Wirecard (Medien-Beobachtung, Umfragen...) beinhaltet. Weiters wird darauf hingewiesen, dass Anwälte wie insbes. die Kanzlei von Mag. Aigner bereits tätig sind. Mag. Aigner etwa bietet
- einerseits die anwaltliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren (seit dem 26.10.2020 wird lt. Anwälten ein Verspätungszuschlag von der Justiz von 20 € eingehoben) und
- ein allgemeines anwaltliches Betreuungs- bzw. "Anwalts Check In"-Paket an. Somit werden Sie als Klient bei der Kanzleien von Mag. Aigner aufgenommen. Angedacht ist eine österreichisch-deutsche anwaltliche Kooperation.
- COBIN claims erachtet eine länderübergreifende Kooperation als vernünftigen Ansatz an, da davon auszugehen ist, dass eine wirksame Verfolgung von Anleger-Ansprüchen nur mir einer länderübergreifenden Kooperation auf anwaltlicher Seite zu gewährleisten sein wird und dass viele maßgeblichen Verfahren in Deutschland und nicht in Österreich geführt werden.
- Es scheint daher aus Sich des Vereins nicht unklug zu sein, dass heimische Anleger bei Entwicklungen in Deutschland einen "Fuß in die Tür" bekommen.
- Inbegriffen ist hier zB. auch die weitere Prozess-Strategie und Erarbeitung von treffsicheren Schadenersatz-Klagen nach Maßgabe der weiteren Entwicklungen nach anwaltlicher Maßgabe. Da täglich neue Fakten im Fall ans Licht kommen, ist hier ein Beobachten der Entwicklungen mit kühlem Kopf und späteres zielgerichtetes Losschlagen gegen Schädiger nach Meinung des Vereins vermutlich besser und nachhaltiger, als überhastet Klagen in einer Frühphase der Sachverhaltsermittlungen zu realisieren. Letzte Entscheidungen über Prozessstrategien treffen Anwälte.
- Als Verein achten wir sehr darauf, dass Sie als geschädigter Anleger "schlechtem Geld" kein "gutes" hinterher werfen müssen! Wir bemühen uns daher, die Kosten möglichst gering zu halten oder etwa im Weg prozessfinanzierter Sammelklage-Aktionen/Sammel-Vergleiche Ihnen gänzlich ohne eigenes Kostenrisiko einen Weg zum Recht zu ebnen bzw. solche Prozesse durch Anwalts-Kanzleien etwa durch unsere Kontakte zu fördern!
- "Eintrittskarte" dafür ist aber eine Teilnahme am Insolvenzverfahren, die sie selbst oder hier - vergünstig - über eine Anwaltskanzlei erledigen können, sagen Anwälte. Wir bemühen uns, als Verein das Bewusstsein zu schaffen, dass Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden, ganz gratis können aber zB. anwaltliche Leistungen (selbst mit der ehrenamtlichen Arbeit unseres Vereins) nicht sein. Aber: Wer aber selbst geringe Kosten - die in Wahrheit nicht höher sind als in etwa jener Betrag, um den die Aktie früher schwankte - nicht tragen will, verbaut sich mitunter den Zugang, um später seinen Schaden ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. COBIN claims ermutigt daher Anleger stets, als Geschädigte eben nicht den "Kopf in den Sand" zu stecken, sondern aktiv an der Geltendmachung von Ansprüchen zu arbeiten und eben nicht die Schädiger ungeschoren davon kommen zu lassen!
Siehe auch Bericht im "Der Standard" über die Aktion, in dem auch über die von COBIN claims erarbeiteten Hintergründe zum Fall berichtet wird.
Falls Sie sich selbst im Insolvenzverfahren angemeldet haben, geben Sie uns das bitte bei der Registrierung im dbzgl. Feld bekannt!
Falls Sie bereits anwaltlich vertreten sind oder selbst Ihre Rechte durchsetzen, teilen Sie uns mit, wie es Ihnen ergangen ist. Austausch unter Geschädigten oder auch die Anregung eines Austauschs auf fachlicher/anwaltlicher Ebene schadet nie!
Registrierung:
1. Registrieren Sie sich (kostenfrei), um sich bei COBIN claims für die Aktion zu registrieren. Damit erhalten Sie Informationen, Newsletter udgl.
2. Bitte bedenken Sie eine Forderungsanmeldung entweder hier (oder holen Sie dbzgl selbst rechtlichen Rat ein):
Weitere Information:
* Medien-Berichte nach der Aussendung zur Strafanzeige gegen Wirecard-Österreich:
zB. ORF: https://orf.at/stories/3175303/
"Der Standard", in dem auch über die von COBIN claims erarbeiteten Hintergründe zum Fall berichtet wird
Zum Fall „Wirecard“
Die Eckdaten könnten einem (schlechten) Filmdrehbuch entnommen sein. Ein Konzern, der (vorgeblich) Milliardenumsätze tätigt (2018: EUR 2 Mrd.), der aber außer absurd hoch bewerteten Aktiva in Höhe von EUR 1,4 Mrd. (z.B. Firmenwerte, Kundenbeziehungen, selbst erstellte Vermögensgegenstände etc.), zweifelhaften Forderungsbeständen und (angeblich) fehlenden Zahlungsmitteln (rd. EUR 2 Mrd.) und enormen Schulden (31.12.2018: EUR 3,9 Mrd.) kaum ein werthaltiges Vermögenssubstrat anbieten kann, hat nun überhaupt das Problem, für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2019 einen Großteil seiner Bilanz- und Umsatzpositionen erklären zu können.
Bereits das Sondergutachten der KPMG aus dem April 2020 wurde medial als „Dokument des Grauens“ bezeichnet („Der Spiegel“, 28.04.2020). Fiktive Umsätze, Kreislaufbuchungen, zahlreiche buchhalterische Fehlleistungen, Auftragsrückdatierungen, überhöhte Kaufpreise bei der Übernahme eines indischen Zahlungsabwicklers und fehlende Milliardenbeträge auf Treuhandkonten (KPMG, EY) runden das wirtschaftlich desaströse Gesamtbild ab. Dem Abschlussprüfer EY konnten rd. EUR 2 Mrd. an Treuhandgeldern nicht aufgeklärt werden. Derzeit sind strafrechtliche Ermittlungen im Gange, der Vorstand Markus Braun, 2018 noch der „Aufsteiger des Jahres“ (ein untrüglicher Indikator für den Insolvenzfall des Folgejahres), trat am 19.06.2020 zurück. Inzwischen wurden bereits erste Schadenersatzklagen wegen falscher, unterlassener und unvollständiger Kapitalmarktinformation gegenüber Aktionären gegen die Wirecard AG eingebracht.
Sollten Sie Geschädigte des Geschäftsmodells „WIRECARD“ sein und/oder weitere Informationen zu diesem Fall erhalten wollen, so dürfen wir Sie um eine Stammdatenerfassung (= Registrierung) auf unserer Homepage ersuchen. Sie erhalten sodann laufende Informationen zu diesem Finanzskandalfall. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise und weiterer Maßnahmen dürfen wir noch gesondert auf Sie zukommen - ein dbzgl. Newsletter über alle weiteren geplanten Schritte erhalten Sie mit dem Bestätigungs-E-Mail nach der Registrierung.
Weiters möchte COBIN claims darauf hinweisen, dass Internet-Portale, die sich ebenfalls der Endung „-claims“ bedienen, im Fall Wirecard NICHTS mit dem Verein zu tun haben und Verein wie auch mitarbeitende Anwälte in keiner Weise mit diesen Portalen kooperieren.