Von besonderer Bedeutung für die Prüfung Ihres Schadenersatzanspruchs sind alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung eines Finanzprodukts der Wirecard AG stehen, wie insbesondere:
- Zeichnungsscheine
- Kauf-/Verkaufsabrechnungen der Depotbank
- Informationsunterlagen (Prospekte, Meldungen, Berichte, etc.)
- Beratungsprotokolle
- sonstiger Schriftverkehr zum Erwerb
Was muss sofort übermittelt werden?
WICHTIG: Damit Ihre Anmeldung zum Insolvenzverfahren in München bearbeitet werden kann, müssen Sie der Kanzlei unverzüglich per E-Mail an
office@aigner-partners.at
eine Handelsabrechnung übermitteln, aus der sich Depot, Kaufzeitpunkt, ISIN, Stückzahl, Kurs, Gebühren, etc. ergeben. Ein Muster, um einen Eindruck zu gewinnen, wie eine derartige Abrechnung aussieht, erhalten Sie hier:
https://www.cobinclaims.at/sites/default/files/2020-10-rb/RB_abrechnung_20200623.pdf
Sollten Sie diese Abrechnung nicht im Online-Banking finden, dann halten Sie bitte rasch mit Ihrer Bank Rücksprache.