Informationen im Fall "Wienwert"/WW Holding AG

(die Newsletter 1 - 20 finden Sie weiter unten auf dieser Seite, nur für Teilnehmer bestimmte Newsletter werden hier nicht veröffentlicht)


Newsletter #32

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion "Wienwert"!

Betreff:

  • Möglichkeit einer Prozessfinanzierung
  • Tätigkeit des Verein COBIN claims für Sie als Geschädigte Anleihegläubiger
  • Achtung Verjährung mit Jahresende 2020!
  • Ende der Aktion – COBIN claims begleitet Sie aber weiter mit Infos und Medienarbeit zum Fall, um Ihren Anliegen auch in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen
  • Petition unterzeichnen!

Betrifft:

  • Anleger, die noch NICHT im bereits mehrmals kommunizierten Gruppenklage-Modell sind
  • Informativ an alle Teilnehmer der Aktion Wienwert 

Wir freuen uns Ihnen als Vorstände der gemeinnützigen Plattform COBIN claims mitteilen zu dürfen, dass wir mit den Kanzleien „Aigner-Lehner-Zuschin + Partner“ und „Neumayer, Walter, Haslinger & Partner“ nun einen großen Schritt in der Umsetzung der Aktion nach vorne gemacht haben und – aus Sicht des Vereins – die Aktion zu einem Abschluss bringen können.

  1. Grundsätzlich: COBIN claims stellt mit rund 490 von 900 Anlegern im Fall die größte Geschädigten-Gruppe dar. Durch Hinzuziehen der Kanzleien von COBIN claims-Beiratsmitglied Mag. Aigner und Dr. Neumayer kommen „wir“ auf rund 750. Sie sind somit Teil eines „Blocks“, an dem die Schädiger nicht umhinkönnen.
  2. Wie Sie wissen, haben wir als Verein mit den Kanzleien auf ein Gruppenklage-/“vergünstigtes Selbstzahler“-Modell hingewirkt. Zahlreiche Teilnehmer sind dieser Gruppen-/“vergünstigten Selbstzahler“-Klage beigetreten. Das war bereits ein wichtiger Schritt, um auf die Schädiger Druck aufzubauen.
  3. Wir freuen uns, Ihnen hiermit mitzuteilen, dass es nun für jene Mandanten, die noch nicht aktiv geworden sind, auch die Möglichkeit gibt, eine Prozessfinanzierung zu erlangen. Verein und Kanzleien haben sehr viel Zeit dafür aufgewendet, nun ist es Mag. Aigner und Dr. Neumayer jeweils gelungen, jeweils für die von ihnen vertretenen Geschädigten-Gruppen/Ansprüche Finanzierungsmöglichkeiten bei Prozessfinanzieren (die sich aber eine Einzelfallprüfung  je Anleger vorbehalten) zu erlangen.
     
  4. Das bedeutet nun für Sie folgendes:
  • Jene Anleger, die bereits bei „Aigner + Partner“ oder „Neumayer, Walter, Haslinger & Partner“ im Zug der „Gruppenklage-Aktion“ mit bereits erteiltem Auftrag zur Klage vertreten werden, brauchen an sich nichts unternehmen. Ihre Ansprüche sind anwaltlich bereits sozusagen „in Bearbeitung“.
  • Jene Anleger, die – aus welchen Gründen auch immer – das Gruppenklage-Modell nicht in Anspruch genommen haben oder bisher nichts unternommen haben, werden von den Kanzleien gesondert in den nächsten Tagen hinsichtlich der Möglichkeiten angeschrieben, speziell ob sie einem Prozessfinanzierungs-Modell (gegen Abtretung eines Teiles des Nettoerlöses als Entgelt für den Finanzierer) beitreten wollen. Die Zuteilung erfolgt nach Anleihen bzw. auch möglichen Anspruchsgegnern. Wir haben als Verein hier bereits (ehrenamltlich) langwierige Vorarbeiten geleistet, damit eine Zuordnung von Anleihe, Anwalt und Anleger möglich ist. Bitte warten Sie daher darauf, bis Sie kontaktiert werden. Anleger, die mehrere Anleihen haben, könnten prinzipiell in verschiedene Gruppe fallen. Wir werden versuchen, die Kommunikation so gut wie möglich zu koordinieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
  • Die von den Kanzleien entwickelten Modelle lassen sich unter Berücksichtung der zu verfolgbaren Ansprüche wie folgt „clustern“ – siehe PDF im Anhang.    
  • Sollten Sie bis 15.9. von keiner Kanzlei eine Nachricht, insbesondere betreffend der bereits bestehenden Prozessfinanzierungsmodelle erhalten, wenden Sie sich bitte direkt und ausschließlich per E-Mail an wienwert@aigner-partners.at und wienwert@neumayer-walter.at (COBIN claims steht natürlich auch für Rückfragen zur Verfügung, da der weitere organisatorische Ablauf aber klar skizziert ist, würde wir bitten, sich sozusagen wie gewohnt an unser Programm zu halten, damit alles reibungslos klappt: Bitte warten Sie das E-Mail der Kanzleien bis 15.9.2020 ab).
  1. Allgemeines zu den Interventionsmodellen:
  • Wir freuen uns, dass wir für die meisten älteren Wienwert Anleihen (Mag. Aigner, Intervention speziell gegen die Treuhänder und  die Zahlstelle der Anleihen) bzw. die stark beworbenen Anleihen aus 2017 (Dr. Neumayer, Intervention speziell gegen den Abschlussprüfer) Geschädigten-Cluster bilden konnten. Bei den Anleihen aus 2017 gibt es neben dem Abschlussprüfer mehrere Stoßrichtungen, sodass hier beide Kanzleien tätig sind. Die Kanzleien arbeiten derzeit noch an einem gemeinsamen Modell zur Verfolgung der Ansprüche gegen den Markengutachter PWC und den Sacheinlageprüfer RFR. Es sind bereits Klagen der Kanzlei "Aigner Lehner Zuschin" anhängig. Es wird intern zwischen den Kanzleien noch eine Aufteilung und Koordination vorgenommen werden, damit die Ansprüche bestmöglich und umfänglich vertreten sind. Gegen Ernst & Young , dem  Prüfer der Wienwert AG hat "Neumayer & Walter" dutzende Klagen bei Gericht bereits anhängig gemacht.  wobei bereits  Sachverständige zur Prüfung  der Markenwerte  auch 2017 bestellt wurden.
  • Betreffend die Anleihezeichner von Anleihen aus dem Jahr 2016 wird ebenso noch ein Modell von beiden Kanzleien gemeinsam ausgearbeitet. Hintergrund:  Bei  Befragung von Stefan Gruze beim HG Wien letzte Woche trat nach stundenlanger Vernehmung durch beide Kanzleien im Verfahren zur Durchsetzung durch die Swiss Re versicheten Prospekthaftungsansprüche zu Tage, dass die WW Holding AG laut Überschuldungsprüfungen der PWC-Gruppe beschlossen hatte, die Immobilienaktivitäten in der neu übernommenen Tochtergesellschaft Wienert AG („neu“) zu verlagern und die  aktiven Geschäfte mit Immobilien in der alten Gesellschaft einzustellen. Gleichzeitig war vorgesehen die Aktien der neu gegründeten Wienwert AG zeitnahe zu verkaufen, weil sonst die Altanleihen aus den Immobilen alleine nicht rückzahlbar waren. Der Vertrieb der Anleihen unter Hinweis auf die langfristigen Immobilienprojekte der „WienWert Gruppe“ unter Zugrundelegung der von PWC errechneten (nicht nachvollziehbaren) Immobilienwerte im Prospekt aus dem Juni 2016 ist laut dem Anwaltsteam in hohem Maße irreführend. Die Kanzleien sind bestrebt, die Verfolgung von Ansprüchen gegen die PWC-Gruppe bzw. auch vormalige (Aufsichtsrats)Organe der Emittentin (darunter auch rennomierte Anwälte) im Rahmen eines Gruppenmodells zu ermöglichen.
  • Betreffend der projektbezogenen Anleihen aus dem Jahr 2017 der WW 5 WH 150 GmbH müssen wir leider mitteilen, dass keine Ansprüche evaluiert werden konnten, welche mit vertretbarem Aufwand gegen zahlungskräftige Verantwortliche verfolgt werden könnten. Die Kanzlei "Aigner Lehner Zuschin und Partner" führt in diesem Zusammenhang mehere Gerichtsverfahren für rechtsschutzversicherte Mandanten gegen den leitenden Vertriebsmitarbeiter Roman Steiger, der auch im Konkursverfahren hohe Beträge aus nicht bezahlten Honoraren angemeldet hat und geltend macht. Darüber hinaus sind die Anleger auf die Konkursquote und das Strafverfahren verwiesen, wobei die Kanzleien auch hier eine kostengünstige Vertreung anbieten.

Wir gehen davon aus, dass wir als Verein COBIN claims für weitaus die meisten Betroffenen gemäß den Vereinszielen einen günstigen, unbürokratischen und vor allem für Laien verständlichen Weg zum Recht eröffnen konnten. Bei den wenigen verbliebenen Anleihen, für die nach diesem Schema keine Cluster gebildet werden konnten, können Anleger vielleicht über das Strafverfahren oder Verfahren gegen Ex-Manger bzw. auch involvierte Gutachter Schadenersatz erhalten. Wir haben vereinbart, dass beiden Kanzleien auch Inhaber dieser „Rest-Anleihen“ Informationen über die Möglichkeiten erteilen. COBIN claims plant noch im Herbst, für diese „Restmenge“ an Anleihen (betrifft vor allem 2 Anleihen aus 2016 der „alten“ Wienwert, die ohne Treuhänder aufgelegt worden sind) eine Information aufzulegen. Auf die Möglichkeit, sich ans Strafverfahren anzuschließen, hat COBIN claims bereits am Beginn der Aktion hingewiesen und entsprechende Möglichkeiten des Anschlusses für Betroffene organisiert und Abschriften  des  umfangreichen Aktes besorgt.

Zur weiteren Tätigkeit von COBIN claims: Mit der Eröffnung eines Zugangs zur gruppenweise organisierten oder prozessfinanzierten Klagsintervention hat der Verein COBIN claims nun seine Hauptaufgabe weitgehend erfüllt und Ihnen hoffentlich einen Zugang zum Recht eröffnet, den Sie ohne Existenz unseres Vereins so vermutlich auch nicht gehabt hätten. Wir werden die Sammel-Aktion daher im Lauf des Herbsts schließen. Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten und werden die Angelegenheit natürlich weiter beobachten.

Sie können aber nun uns helfen: COBIN claims plant im Verein eine umfassende Erweiterung der Vereins-Tätigkeit. Einerseits wird sich der Verein öffnen und mehr Partizipation von Konsumenten, Kleinunternehmer und Privatanleger in die Vereinsarbeit einbauen und strebt weiters auf Basis der neuen EU-Sammelklage-Rechtlinie die Aufnahme in den Kreis der gesetzlich anerkannten Verbandsklage-führenden Organisationen an. Bitte verbreiten Sie daher unsere Nachrichten weiter, teilen Sie unsere Beiträge auf Facebook und berichten Sie Freunde und Bekannte von unserer Tätigkeit – und vor allem: Unterzeichnen Sie die Petition zwecks Aufnahme in den Kreis Verbandsklage-legitimierter Organisationen, je mehr Personen Sie davon erzählen, desto besser: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/cobin-claims-aufnahme-in-den-kreis-der-verbandsklage-legitimierten-organisationen

Wichtig: Verjährung! Wie uns die Anwälte mitgeteilt haben, fangen die ersten Ansprüche bereits mit Jahresende 2020 (vorsichtig  vor Ablauf von 3 Jahren nach  Konkurseröffnung berechnet) zu verjähren an. Sollten Sie weder im Gruppenklage- noch im Prozessfinanzierungs-Modell mit ihren Ansprüchen teilnehmen, weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass Sie fortan selbst für die Verfolgung Ihrer Ansprüche verantwortlich sind. COBIN claims übernimmt keine Verantwortung für etwaige Rechtsnachteilen etwa durch Verjährung!

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook. Infos zum gemeinnützigen Verein COBIN claims: https://www.cobinclaims.at/ueber-uns/ueber-das-projekt .
Bitte zeichnen Sie die Petition zur Aufnahme von COBIN claims in den Kreis Verbandsklage-befugter Organisationen: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/cobin-claims-aufnahme-in-den-kreis-der-verbandsklage-legitimierten-organisationen

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann


Newsletter #31

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion "Wienwert"!

Betreff: 1. Information zur weiteren Umsetzung der Sammelklage-Aktion – erste Sammelklagen für „Selbstzahler“
2. Einteilung in geschädigten-Gruppen
Betrifft: Alle Anleger

Wie in den Vorwochen kommuniziert, hat die Arbeitsgruppe im Fall Wienwert eine weitere Koordinierungssitzung abgehalten. Ziel war, das weitere Vorgehen im Fall zu skizzieren. Wir möchten Ihnen daher folgendes vorab mitteilen:

  • Die mitarbeitenden Kanzleien und COBIN claims schlagen vor, dass zunächst Gruppen von Klagen gegen den Treuhänder und den Abschlussprüfer Ernst & Young (E&Y) auf den Weg gebracht werden. Die Kanzleien „Aigner, Lehner, Zuschin + Partner“ (Treuhänder-Klagen) und „Neumayer, Walter, Haslinger und Partner“ (Abschlussprüfer E&Y) haben sehr gute Expertise in den Fällen und führen bereits zahlreiche Klagen. Der Verein vertraut darauf, dass Sie als Geschädigte/r hier in „guten Händen“ sind, zumal die Kanzleien in den Fällen erfahren sind und außerhalb der COBIN claims-Aktion eine individuelle Rechtsdurchsetzung über einen in den Fall nicht eigearbeiteten Anwalt eher wenig vorteilhaft erscheint.
  • Der Vorstoß richtet sich zunächst an Teilnehmer, die bereit sind, Kosten selbst in einem gewissen Ausmaß unter Teilrisikoübernahme der Anwaltskanzleien für deren Honorare zu übernehmen. Der Verein hat sich dafür eingesetzt, dass Sie ob der Tatsache, dass Sie als „COBIN claims-Teilnehmer“ Teil sozusagen einer Großkunden-Gruppe der Kanzleien sind, eine deutliche Vergünstigung erhalten. Das bedeutet, dass zur Erzielung von Kostenvorteilen die Umsetzung der Klagen gestrafft, relativ unbürokratisch und daher vergünstigt (dies je nach Vereinbarung mit den Anwaltskanzleien) erfolgen soll. Auch kann auf dem schon gesammelten Wissen und ersten positiven Zwischenergebnissen aufgebaut werden. Die Intervention wird damit günstiger und schlagkräftiger. Die Klagen konnten seit Beginn der Cobin-Aktion immer weiter verfeinert und um zusätzliche Argumente angereichert werden.
  • Unserer Meinung nach ist ein solches Vorgehen im Selbstzahler-Modell mit Teilrisikoübernahme deswegen sinnvoller, da die uns berichteten Indikationen für Prozessfinanzierungsangebote bis 45 % Erfolgsbeteiligung des Finanzierers gegangen wären. Es  erscheint uns speziell bei höheren Streitwerten nicht sinnvoll, einen derart hohen Teil des zu erstreitenden Betrages abtreten zu müssen, wenn die Prozessaussichten gut erscheinen. Das Selbstzahler-Modell mit Teilrisikoübernahme ist mit einer normalen Prozessführung nicht zu vergleichen. Die Prozessrisiken mit bereits laufenden „Musterverfahren“ sind leichter absehbar, es müssen nicht alle Schritte in einem Verfahren vollzogen werden und vor allem die teuren Sachverständigengutachten werden bereits in den anhängigen Verfahren eingeholt, die oftmals mit Rechtschutzversicherung geführt werden. Durch die Klägergruppe werden die Risiken und der Aufwand verteilt. Es erscheint daher aus heutiger Sicht ohne eine Prozessfinanzierung eine höhere Kapitalrückführung an Sie möglich, bei  überschaubareren Risiken, weil jetzt schon viele Kläger aktiv geworden sind. Eine Einigung mit den Prozessgegnern wird schlussendlich nur möglich sein, wenn über die Gruppe „Klagsdruck“ aufgebaut wird. Die Geschädigten müssen auch Stärke zeigen und es ist für unsere Prozessgegner offenbar sehr unangenehm, von mehreren Gegnern in die Zange genommen zu werden, das wird immer sichtbarer.
  • Zur Prozessfinanzierung: Viele Teilnehmer haben angegeben, sozusagen dem sprichwörtlichen „schlechten Geld kein gutes Geld hinterherwerfen“ zu wollen. Dies ist verständlich und COBIN Claims arbeitet auch weiterhin daran, eine vernünftige Prozessfinanzierung zu organisieren. Bitte bedenken Sie aber bei einer Prozessfinanzierung immer, dass Sie selbst im Erfolgsfall nur einen Teil des investierten Kapitals zurückerhalten, da der Finanzierer eine nicht unerhebliche Erfolgsprämie bekommt und ja legitimer Weise Gewinn machen will.
  • Bitte bedenken Sie: Einen gewissen Prozentsatz an Geld verlieren sie daher auch, wenn Sie eine Prozessfinanzierung hätten und gewinnen würden. Außerdem: Wenn Sie in dem vorgeschlagenen „Selbstzahler-Modell“ die (möglichst gering gehaltenen) Kosten selbst übernehmen, bekommen Sie das Ausgelegte im Fall eines Prozesserfolges weitgehend erstattet. Dagegen zieht der Prozessfinanzierer üblicherweise vom Prozesserlös zuerst einmal die Kosten ab, und erst dann wird die „Quote“ gebildet.
  • Die Zuordnung/Einteilung zu den Klagen erfolgt per ISIN-Nummer Ihrer Anleihe. Haben Sie mehreren Anleihen, können Sie Ansprüche auch in beiden Gruppen von Klagen geltend machen.
  • Ein diesbezügliches Formular (sowie ein individueller Bericht der Kanzleien über die bisherigen Fortschritte in den Causen) wird in den nächsten Tagen durch die Kanzleien erstellt werden und von uns dann an Sie per E-Mail übermittelt. Sofern Sie daher die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen, gedulden Sie sich bitte bis Sie das neue „Gruppeninterventions-Formular samt Kostenvereinbarung“ von uns erhalten haben und senden dieses dann ausgefüllt zurück an die Kanzleien.
  • Falls Sie Interesse haben, sich an einer derartigen Kläger-Gruppe zu beteiligen, können Sie auch unverbindlich bei COBIN Claims weitere Informationen einholen. Bitte senden Sie uns von der eMail-Adresse aus, mit der Sie sich bei uns registriert haben, an info@cobinclaims.at eine kurze E-Mail mit der Betreff-Zeile „WIENWERT – Bitte um Infos zu Kläger-Gruppen“ und wir „schließen“ Sie dann mit zuständigen Kanzleien kurz bzw. leiten das von Ihnen ausgefüllte Formular an diese weiter. Bitte geben Sie im E-Mail die ISIN Ihrer Anleihen und den investierten Betrag an. Es gibt keine versteckten Kosten oä., da sich unser Verein ja genau gegen solche Praktiken wehrt!
  • Bevor Ihre Klage auf den Weg gebracht werden kann, kann es notwendig werden, mit Ihnen ein Gespräch zu führen. Das wird in den meisten Fällen bedeuten, dass Sie mit Unterlagen in den Kanzleien vorbeikommen, nachdem Sie vorab telefonisch einen Termin mit der für Sie zuständigen Kanzlei vereinbart haben. Prinzipiell ist es auch möglich, bei einem Telefontermin den Sachverhalt durchzugehen. Für Teilnehmer aus den Bundesländern kann diese Möglichkeit interessant sein. Die Anwälte sind aber auch bereit, Termine vor Ort in den Bundesländern zu machen (es würden dann einfach mehrere Termine auf „Bundesländertage“ zusammengelegt werden) um den Weg-Aufwand möglichst gering zu halten.
  • Jene Anleger der Fallgruppen Ernst&Young-Klage/Treuhand-Klage können diesbezüglich eine kostenlose Erstberatung unserer Anwälte nutzen. Wenn Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen (Werbung, Mails und/oder Briefe von Wienwert betreffend den Jahresabschluss oder die Treuhandabsicherung) bitte direkt an die Anwaltskanzleien. Für Anleger, die keine der beiden Gruppen fallen (nicht Treuhand Anleihen der „alten“ Wienert aus 2016; Anleihen mit den letzten Buchstaben LJK5-, P0K5) empfehlen wir, vorrangig Ansprüche gegen die früheren Manager/Eigentümer zu verfolgen. Diese Anleger-Gruppe hat den Vorteil, dass der – kostengünstige - Anschluss ans Strafverfahren eine Verjährungsunterbrechung genau gegen diese Personen bewirkt. Dies sind jene Anleihen für die weder mit Treuhandabsicherung noch mit dem Jahresabschlussprüfbericht der Ernst & Young geworben wurde. Es kann sich auch noch herausstellen, dass weitere Ansprüche für diese Gruppe möglich sind; wir werden zum gegebenen Zeitpunkt berichten.
  • Zu Fragen der Depot-Gebühr und Steuern -zu den zahlreichen Anfragen: Wir weißen darauf hin, dass COBIN Claims eine gemeinnützige Sammelklagen-Plattform ist und nicht (gratis) Steuer- oder Depotführungs-Beratungsdienstleistungen erbringen kann. Zur Frage, ob man die Anleihen weiter im Depot halten soll, haben wir kommuniziert, dass man darauf achten soll, alle Nachweise (insbesondere Depotauszüge) parat zu haben und eine „Löschung“ der Anleihe aus dem Depot uU. nicht sinnvoll ist, da danach Belege fehlen könnten.

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBIN claims-Blog!

 


Newsletter #30

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion "Wienwert"!

Betreff:

  • Arbeiten an ersten Clustern für Sammelklagen – Info für Anleihe-Inhaber, Stand Verhandlungen mit Prozessfinanzierer
  • Mandatswechsel zu den COBIN claims-Partner-Kanzleien

Betrifft:

  • Vorrangig Anleiheinhaber

Überblick

Wir sind mit unseren Partner-Kanzleien in der finalen Phase der Verhandlungen von Prozessfinanzierungen, danach können die Sammelklagen-Aktionen starten. Bitte füllen Sie, wenn Sie an den Sammelklagen-Aktionen teilnehmen wollen, das beigefügte Formular aus und schicken Sie es uns unterschreiben als leserliches Foto/Scan per eMail an uns und die beiden Kanzleien zurück (Link: siehe unten)! Es entstehen dadurch keine Kosten! Sie geben uns nur die Befugnis, für Sie und alle anderen geschädigten Teilnehmer Verhandlungen zu führen, damit wir schlagkräftige Kläger-Gruppen organisieren können! Eine endgültige vertragliche Bindung erfolgt später - Sie "riskieren" somit nichts.

Einleitung

Wir sind gerade in der finalen Phase, Finanzierungen (= „Klagen ohne Prozesskostenrisiko“) für die Sammelklage-Aktionen zu verhandeln. Die einzelnen Klagsgruppen im Prozessfinanzierungsmodell werden derzeit chronologisch aufgearbeitet:

  1. Es wird als erstes eine Klagsgruppe im Zusammenhang mit den durch die Treuhandschaft abgesicherten Anleihen gebildet. Die zu verfolgenden Ansprüche richten sich primär gegen den haftpflichtversicherten Treuhänder. Ferner werden auch Ansprüche gegenüber der als Zahlstelle fungierenden Bank verfolgt. Nachstehende Emissionen zwischen 2012 und Anfang 2016 werden in dieser ersten Klagsgruppe zusammengefasst: AT0000A0S9H0, AT0000A12FY9, AT0000A100Z7, AT0000A190U9,  AT0000A190V7, AT0000A19Q02, AT0000A1D5Z6, AT0000A1D616, AT0000A1D608, AT0000A1D624, AT0000A1G742, AT0000A1H278, AT0000A1H252, AT0000A1H260
     
  2. Die nächste Klagsgruppe betrifft Anleihezeichnungen des Modells „Wienwert neu“ nach dem Vorstandswechsel im März 2016. In dieser Gruppe werden Ansprüche gegen Abschlussprüfer, Markengutachter, Sacheinlageprüfer und Prospekthaftpflichtversicherer verfolgt. Betroffen sind nachstehende Emissionen nach März 2016 bis zur Insolvenzeröffnung:
    AT0000A1P0K5, AT0000A1LJK5, AT0000A1W4Q5, AT0000A1YG24
     
  3. Im Zusammenhang mit den Emissionen der WW 5 WH 150 GmbH (AT0000A1TS84, AT0000A1TS76) hat die Kanzlei Aigner + Partner bereits eine eigene Klagsgruppe gebildet. Genauere Informationen erhalten Sie direkt von der Kanzlei.

Wir bitten daher, nun VERBINDLICH der Sammelklage-Aktion beizutreten. Dies erfolgt durch Erteilung einer Vollmacht sowie eines Auftrages an die COBIN claims-Partner-Kanzleien:

Die Vollmacht finden Sie auf den Websites beider Partner-Kanzleien unter nachstehenden Links - klicken Sie auf 

[https://www.aigner-partners.at/de/kontakt/vollmacht-wienwert-download/]
oder
[
https://www.nwhp.at/vollmacht-wienwert/]

Bitte laden Sie EINE der VOLLMACHTEN/LINKS herunter und übermitteln Sie die Vollmacht unterfertigt und in gut leserlicher Form (als Foto/Scan) an die Kanzleien und COBIN Claims. Verwenden Sie für die eMail folgenden Link (einfach nachstehenden Link klicken, Kopie der Vollmacht in der eMail anhängen und absenden):

[Link automatisierte E-Mail an wienwert@aigner-partners.at, wienwert@neumayer-walter.at, CC: info@cobinclaims.at ]

– je rascher Sie dies erledigen, desto besser.

Mit diesem Beitritt berechtigen Sie die Kanzleien, Ihre Daten für die Verhandlungen mit dem Prozessfinanzierer zu verwenden und Ihren konkreten Sachverhalt den ersten Klagsgruppen zuzuordnen.
Die Beitrittserklärung ist mit keinen Kosten verbunden (!).

Viele Teilnehmer haben uns bereits Unterlagen übermittelt, Anleihen/Sonderprojekte gemeldet, zT. Aufträge zu Mandatswechsel in Strafverfahren erteilt oder bekannt gegeben, ob sie a) via Prozessfinanzierung, als b) Rechtsschutzversicherte(r) oder als c) „Selbstzahler-in“ an einer Aktion interessiert sind. Wir haben alle Daten gespeichert und kommen betreffend Ihres Falls auf Sie persönlich nach Ihrem verbindlichen Beitritt zu!

Zusammenfassung der Tätigkeiten der letzten Monate

Wir kommen in Puncto Sammelklagen Schritt für Schritt voran und arbeiten derzeit am abschließenden „Go!“ für die ersten Sammelklagen-Cluster. Die Wiener Kanzleien „Aigner/Lehner/Zuschin + Partner“ (kurz „Aigner + Partner“) und die Kanzlei „Neumayer, Walter, Haslinger und Partner“ (kurz „Neumayer-Haslinger“) sind bereits lange in dem Fall aktiv. COBIN claims hält es daher für das Beste, dass diese beiden Kanzleien operativ die Klags-Aktion umsetzen und wir sind von den juristischen Ansätzen und der Erfahrung überzeugt. Wir empfehlen daher, nun mit uns und den genannten Kanzleien weiter den Weg hin zu hoffentlich umfänglichem Schadenersatz/Kapitalersatz zu gehen. Rechtsanwälte beider Kanzleien sind Mitglieder des COBIN claims-Rechtsanwalt-Beirates. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie mit COBIN claims/Aigner + Partner/Neumayer-Haslinger unter dem Schirm der weitaus größten und somit schlagkräftigsten Geschädigten-Gruppe im Fall sind und, wenn „unser starker Arm es will“, wir am meisten bewegen können!

Die Gespräche mit dem deutschen Prozessfinanzier hinsichtlich der ersten Klagsgruppe befinden sich in der Endphase und liegen die Klagskonzepte den Gremien des Finanzierers zur finalen Entscheidung vor. Bei positiver Entscheidung gehen wir davon aus, dass die Sammelaktion bereits mit September starten kann. Auch für die zweite Klagsgruppe wurde bereits ein umfassendes Strategie- und Klagskonzept von den Kanzleien zur Prüfung vorgelegt. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Prüfung dieses Sachverhaltskomplexes zeitnahe abgeschlossen werden kann.

Erfreulicherweise kommen durch die gemeinsame Intervention der Geschädigten nach wie vor neue Aspekte hervor, welche die rechtlichen Möglichkeiten erweitern. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität dauert es zwar, aber es geht positiv voran!

Im Detail möchten wir Ihnen mitteilen:

  • Anwälte und COBIN claims haben in den letzten Monaten umfangreich den Fall selbst und Haftungsgegner analysiert und dazu auch mit Prozessfinanzierern Gespräche geführt, weil ein erheblicher Teil der betroffenen Anleger keine eigene Verfahrenskosten tragen wollen (und deswegen im Falle eines Prozesserfolges dem Finanzierer eine Erfolgsquote von idR. zwischen 10 und 35 % des erstrittenen Betrages zugesteht). Daneben können und sollen auch „Selbstzahler“ bei den Klage-Aktionen teilnehmen, die anteilig je nach Investment selbst Kosten übernehmen, um keine Quote am Ende abtreten zu müssen.
  • Rechtsschutzversicherte Fälle werden individuell von den Kanzleien behandelt.
  • COBIN claims hat mit dem Leiter der internen anwaltlichen Arbeitsgruppe Wienwert, RA. Mag. Lukas Aigner, vereinbart, dass das Ziel ist, nicht nur einen, sondern verschiedene wirtschaftlich aussichtsreiche Haftungsgegner in Anspruch zu nehmen bzw. Ansprüche gegen die betreffenden Gegner auszuarbeiten, um insgesamt eine möglichst hohe Kapital-Rückführung an Sie zu ermöglichen – die Klagsgruppen werden strategisch nach dieser Devise ausgerichtet.
  • Auf Geschädigte, die in Wienwert Sonderprojekte wie etwa „G10“ oder ähnliche Bauherrenmodelle investiert haben, kommen die Kanzleien bzw. COBIN claims gesondert auf Sie zu. Auch in diesem Zusammenhang wurden von der Kanzlei Aigner + Partner schon erste Einzelklagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Modell „Wienwert K26/T49“ auf den Weg gebracht und weitere rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Investoren gesetzt, denen sich die Betroffenen anschließen können. Beim Modell Getreidemarkt 10 arbeitet die Kanzlei Aigner+Partner derzeit an einer koordinierten Vorgehensweise mit der Kanzlei des Masseverwalters bzw. Geschäftsführers der Treuhand-Gesellschaft (RA Mag. Norbert Abel).
  • Falls Sie sich über die frühere Kooperations-Kanzlei Wallner bereits dem Strafverfahren via Privatbeteiligtenanschluss angeschlossen haben und dbzgl. bereits uns einen Mandatswechsel hin zu den neuen beiden Kanzleien übermittelt haben, so wird dieser nun durchgeführt. Sie erhalten dbzgl. noch eine eMail von uns, dass der Mandatswechsel-Strafverfahren registriert wurde. Sollten Sie die eMail nicht binnen vier Stunden erhalten, bitte um kurzes eMail an info@cobinclaims.at , dass Sie einen Mandatswechsel wünschen.
  • Kosten: Die bislang entstanden Administrationskosten, die dem gemeinnützigen Verein entstanden sind, werden den Teilnehmern nicht verrechnet. Eine allfällige Berücksichtigung dieses Kostenblocks erfolgt im Rahmen des noch auszuverhandelnden Prozessfinanzierungsvertrages. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass auch für die wenigen „Selbstzahler“ der Organisationskostenbeitrag aufgrund der flachen Organisationsstruktur des nicht gewinnorientierten Vereins infolge einer effizienten IT-Architektur gering ausfallen wird. Die Kosten der Anwaltskanzleien werden für die Teilnehmer der Prozessfinanzierungsmodelle durch den Finanzierer abgedeckt, wobei auch eine Erfolgsbeteiligung der Anwalts-Kanzleien vorgesehen ist. Die Kanzleien treten insofern auch in Vorleistung und werden von Beginn an nicht den gesamten bisherigen Kostenaufwand verrechnen, wodurch auch für Anleger eine bessere Erfolgsquote des Finanzierers und somit ein besseres Angebot ausverhandelt werden kann. Ferner besteht auch zusätzlicher Anreiz für die Kanzleien, eine möglichst hohe Kapitalrückführung für die Investoren zu erzielen. Nicht von der Prozessfinanzierung umfasst, sind etwaige Kosten für die über die Anschlusserklärung als Privatbeteiligter hinausgehende Vertretung im Strafverfahren (z.B. Teilnahme an Hauptverhandlungen etc.), wobei hier der Zeithorizont noch weiter in der Zukunft liegt. Mit den Kanzleien wurde generell vereinbart, dass die Vertretung zu einem günstigen Tarif im Sinne der Sammelaktion erfolgen soll. Wir werden Sie über die konkreten Angebote der Kanzleien jedenfalls vorab gesondert informieren.

Was ist zu tun?

  • Wir müssen langsam beginnen, Fakten zu schaffen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich in Hinblick auf mögliche spätere Sammelklage-Aktionen nun kostenfrei, aber klar deklariert, unter den Schirm von COBIN claims/Aigner + Partner/Neumayer-Haslinger begeben.
    Senden Sie uns daher das begefügte Formular unterschrieben zurück! Je mehr und je schneller sich Teilnehmer anmelden, desto besser ist für alle die Verhandlungsposition – nicht nur bezüglich der Konditionen der Finanzierung der Verfahren, sondern auch gegenüber den Schädigern! Zur Erinnerung: 80 % der Teilnehmer haben keine Rechtschutzversicherung oder wollen keine Verfahrenskosten anteilig übernehmen – für diese Gruppe kommt die Prozessfinanzierung in Frage, bei der ein Finanzierer alle Kosten übernimmt – auch bei verlorenen Prozessen. NUR im Erfolgsfall erhält er eine Prämie vom erstrittenen Betrag (idR. 10-35 % je nach Verfahrensdauer usw.).
  • Wir weisen darauf hin, dass für die Beteiligung an COBIN claims-(Sammel-)Klagen die Mandatierung der Kooperations-Kanzleien erforderlich ist. Sollte bereits ein Privatbeteiligten-Anschluss für Sie durch die Kanzlei Dr. Wallner oder eine andere Kanzlei erklärt worden sein, wäre daher auch ein Mandatswechsel zu den Kanzleien Aigner+ Partner/Neumayer-Haslinger zu empfehlen, damit die „Vertretung aus einer Hand“ erfolgen kann. Dies erfolgt mit einem einfachen Mandatswechsel (kostenlos). Ein großer Teil der Anleger hat dies bereits gemacht. COBIN claims hat für Sie nach Kanzleien gesucht, deren gewählte und teilweise schon mit Einzelklagen erprobten Ansätze zielführend erscheinen und daher die Arbeiten mit den Kanzleien "Aigner + Partner" und "Neumayer/Haslinger" fortgesetzt. Als Verein erachten wir es daher als vernünftig, dass Sie – unter Hinweis auf die grundsätzlich freie Anwaltswahl in Österreich – mit dem Anschluss an das Strafverfahren zu unseren Partner-Kanzleien wechseln. Sollten Sie einen Wechsel wünschen, dann klicken Sie einfach auf den folgenden Link und füllen den E-Mail-Text mir Ihrem Namen aus: [Ich will einen Mandatswechsel]
    Wenn Sie den Mandatswechsel schon erklärt haben, bekommen Sie im Anschluss an diesen Newsletter ein Bestätigungs-eMail. Für Sie ist dann nichts weiter zu tun, bitte schicken Sie uns nicht nochmals einen Mandatswechsel-Wunsch. Sollten Sie das nicht binnen eines Tages erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
  • Falls Sie bei anderen Kanzleien - also nicht bei „Aigner + Partner“/“Neumayer-Haslinger“ – Klagen oä. bei Anwälten bereits eingebracht haben und trotzdem bei der COBIN claims-Aktion mitmachen wollen, bitte um gesonderte E-Mail-Nachricht unter Angabe, was für Sie erledigt wurde. Wir kommen dann individuell auf Sie zu. Hier eine E-Mail-Vorlage: [Ich habe schon anderweitig anwaltliche Hilfe beansprucht, möchte aber bei COBIN claims-Aktionen mitmachen].
  • Falls Sie bereits über andere Kanzleien Klagen führen oder sich vertreten lassen und damit zufrieden sind, bleiben Sie bitte bei den Kanzleien und melden sich aber bei unserer Aktion ab. Klicken Sie diesfalls diesen Link: [Ich möchte mich abmelden].

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBIN claims-Blog!

 

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann
Dr. Manfred Biegler, Vorstand



Newsletter #29 

Betreff: Organisatorisches

Betrifft: Alle Teilnehmer

Mit diesem Newsletter wollen wir Sie nur kurz darüber informieren, welchen Tätigkeiten sich COBIN claims und die Kanzleien von Rechtsanwalt-Beiratsmitglied Mag. Aigner und Dr. Haslinger derzeit widmen:

  • COBIN claims hat die Daten von mehr als 450 Teilnehmern durgesehen und auf offensichtliche Fehler bei Eingaben (Tippfehler, fehlenden Angaben etc.) überprüft. Mehr als 100 Teilnehmer wurden kontaktiert und haben korrigierte Daten geschickt – wir bedanken uns herzlich für das Feedback und die Daten-Korrekturen. Diese dienen vorrangig der genaueren Erfassung der Geschädigten-Daten und der Bildung von Anspruchs-Gruppen, die Basis der Verhandlungen mit Prozessfinanzierern für spätere Sammelverfahren sind.
  • Die Kanzleien von Dr. Haslinger und Mag. Aigner haben in den letzten Wochen alle Teilnehmer mit RS-Versicherung kontaktiert bzw. kontaktieren letzte Teilnehmer in diesen Tagen. Bitte daher darum, dass sich RS-versicherte Teilnehmer, die sich noch nicht gemeldet haben, jetzt melden.
  • Die Mandatswechsel hin zu den neuen Kanzleien werden planmäßig vorgenommen. Beide Kanzleien sind dabei, Teilnehmer zu kontaktieren. Da es sich um eine dreistellige Anzahl an Mandatswechsel handelt, kann dieser Vorgang noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen, ehe jeder Teilnehmer bzgl. des Mandatswechsels kontaktiert wurde. Da uns dbzgl. einige Rückfragen erreicht haben: Es besteht hier keine Notwendigkeit zu großer Eile, da es sich in den meisten Fällen um bloße Anschlüsse ans Strafverfahren handelt und die dbzgl. Mandatswechsel mittelfristig erfolgen können.
  • Die Rechtsanwaltkanzleien und COBIN claims haben für morgen, Donnerstag, eine weitere, längere Arbeits-Sitzung im Fall anberaumt. Wir stehen mittlerweile wöchentlich im Kontakt mit Prozessfinanzierern. In etwa zwei Drittel der Teilnehmer interessiert sich für eine Prozessfinanzierung, das restliche Drittel betrifft Verfahrensdeckungen via RS-Versicherung oder sog. „Selbstzahler“.
  • Mittlerweile arbeitet ein halbes Dutzend an Anwälten bzw. Sachverständigen am Fall – wir stehen kurz davor, einerseits die Verhandlungen mit Finanzierern in eine Phase zu bringen, mit dem Ziel, Prozessfinanzierungen für jene Teilnehmer, die diese wünschen, auszuhandeln. Parallel dazu bereiten wir Daten auf und versuchen, den bürokratischen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.
  • Bitte beachten Sie, dass wir nun langsam in die Phase eintreten, in der es „ernst“ wird und wir uns bereits am Weg in Richtung von (Sammel-)Klagen befinden. Wir werden daher in den nächsten Wochen voraussichtlich an Sie mit verbindlichen Teilnahme-Erklärungen an Klage-Aktionen herantreten. Wir bemühen uns, die Teilnahme soweit es geht als bequemen Online-Prozess zu gestalten, denken aber auch daran, in Wien einerseits einen Vortrag zum Fall für alle interessierten Anleger zu organisieren und andererseits eine Möglichkeit zu schaffen, dass im Rahmen von „Geschädigten-Tagen“ Sie uns auch noch persönlich Dokumente übergeben können und/oder Rücksprache mit COBIN claims bzw. Mitarbeitern der Anwaltskanzleien halten, ehe mögliche Klagen auf den Weg gebracht werden.

Newsletter #28

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion "Wienwert"!

Betreff:

  • Bekanntgabe des neuen Anwalts-Teams in der Aktion
  • Nachträgliche Privatbeteiligten-Anschlüsse – bitte um Nachricht diesbezüglich
  • Vortrag an der VHS-Mariahilf: Vortragsunterlagen

Betrifft: Alle Anleger - Anleihen und Sonderprojekte


  1. Neues Anwalts-Team

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen nunmehr mit

  • Mag. Lukas Aigner und
  • Dr. Wolfgang Haslinger

ein neues Rechtsanwälte-Team in der Sammelaktion "Wienwert" vorstellen dürfen. Mag. Aigner und Dr. Haslinger vertreten in dieser Causa insgesamt mehr als 150 Anleger – mit den mehr als 450 Anlegern, die sich an COBIN claims gewandt haben, kommt es zu einer Bündelung der „Kräfte“ zum Nutzen der Anleger. COBIN claims und die beiden Kanzleien repräsentieren nunmehr etwa zwei Drittel der Geschädigten im Fall. Die Kanzlei Mag. Aigner etwa führt derzeit bereits mehrere Gerichtsverfahren (ua. gegen den in die Emission involvierten Treuhänder und wegen der Ansprüche gegen den Prospekthaftpflichtversicherer).

Die Kanzlei Aigner vertritt auch größere Investorengruppen bei den Wienwert-Bauherrenmodellen (insbesondere Wienwert Getreidemarkt 10 Immobilienbesitz GmbH, Wienwert K26/T49 HHM 4 Immobilienhandel KG und Wienwert HHM L144 ALPHA Immobilienhandel KG). Auch in diesem Zusammenhang werden bereits Klagen vorbereitet und wird die Abwicklung der noch aktiven Projekte betreut, einschließlich der Übertragung der Geschäftsanteile.

Weitere Vorgangsweise im Zusammenhang mit Wienwert-Anleihen: Wir treten nun wie bereits mehrfach angekündigt in die Phase der Aktion ein, in der es nun zusehends „Schlag auf Schlag“ gehen wird. Nach internen Koordinierungen werden wir Ihnen in wenigen Tagen eine Übersicht zu potentiellen Anspruchsgegnern übermitteln. Diese Übersicht soll Investoren anhand einer Untergliederung in einzelne Anleiheemissionen die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und die Haftungsadressaten veranschaulichen. Investoren haben dann die Möglichkeit, sich den einzelnen Klagsgruppen anzuschließen, wobei nachstehende Finanzierungsvarianten vorgesehen sind:

  1. Prozessfinanzierung: Derzeit werden Prozessfinanzierungsmodelle mit entsprechenden Partnern organisiert, um betroffenen Anlegern eine „risikolose“ Klagsführung gegen in Frage kommende Haftungsadressaten (z.B.  gegen Treuhänder, Gutachter, Abschlussprüfer, ehemalige Organmitglieder, Vertriebspartner der Wienwert-Gruppe oder weitere Beteiligte) zu ermöglichen. Bei diesen Modellen ist vorgesehen, dass der Prozessfinanzierer mit einer Erfolgsquote am Ergebnis der Intervention beteiligt wird und die Kosten und das Risiko übernimmt. Weitere Details folgen.
     
  2. Selbstfinanzierung: Für jene Anleger, die Prozesskosten alleine oder anteilig selbst vorfinanzieren wollen, besteht auch die Möglichkeit zur individuellen Durchsetzung der Ansprüche. Bei diesen Modellen ist keine Erfolgsbeteiligung eines Prozessfinanzierers vorgesehen.
     
  3. Rechtsschutzversicherungen: Für jene Investoren, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ersuchen wir – soweit noch nicht erfolgt - um Übermittlung der Versicherungsunterlagen (Polizze samt Bedingungen). Die Kanzleien werden dann eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer für die Beteiligung an den Klagsgruppen erstatten. Investoren, die bereits anwaltlich vertreten sind, empfehlen wir, die Vertretung auf das nunmehrige Anwaltsteam zu wechseln und die Kräfte zu bündeln. Das neue Anwaltsteam ist in der Aufarbeitung der Fälle bereits sehr weit vorangeschritten. Nicht zuletzt dank des Zusammenwirkens mit den Masseverwaltern und den Kuratoren wurde viele wichtige Informationen gesammelt, welche die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang für die Anleger erheblich erhöhen.

Die Modelle zur Sammelintervention bedeuten zusammengefasst also, dass Kosten von Klagsführungen,

  • entweder von einem Prozessfinanzierer übernommen/vorgestreckt werden, der aber im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrages (idR 5 bis 35 %, je nach Dauer/Risikoträchtigkeit des Verfahrens) bekommt ODER
  • Investoren anteilig mitbezahlen, dh. Prozesskosten vorab auslegen, im Erfolgsfall diese Kosten jedoch weitgehend ersetzt bekommen und keinem Finanzierer eine Prämie dafür zahlen müssen.  ODER
  • Eine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann, welche die Kosten und das Risiko im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernimmt, wobei die Anwälte die Anfrage bei der Versicherung für die Beteiligung an der Intervention übernehmen.

 

  1. Privatbeteiligten-Anschlüsse ans Strafverfahren („Option 1“)

Da vereinzelt Anleger noch Privatbeteiligten-Anschlüsse (Details: siehe Homepage) benötigen, bitten wir Interessenten, sich per eMail an info@cobinclaims.at an uns zu wenden. Wir werden danach die Anschlüsse über die neuen Kanzleien organisieren.

  1. Vortrag VHS Mariahilf

An dieses Schreiben sind die Unterlagen vom bereits angekündigten Vortrag an der VHS-Mariahilf vom 15.1. als Link (hier) angehängt. Es ist geplant, speziell für Anlegerschäden/Fall "Wienwert" einen weiteren Vortrag im Frühjahr zu halten (Einladung folgt) - ein Video von diesem Vortrag wird voraussichtlich angefertigt und versendet, nachdem das Video vom VHS-Vortrag einige technisch schwer behebbare Defizite bzgl. Bild- und Ton-Qualität (Dunkelheit, Störgeräusche) aufweist. Alle Informationen bzgl. dem Was, Wer und Wie bei "typischen" Anleger-Schädigungsmodellen finden sich aber auch in dem Download-Link (Powerpoint-Präsentation). Diese Unterlage bildet die Basis, auf derer später tiefere Einblicke in den aktuellen Fall bei weiteren Vorträgen erfolgen.

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBINclaims-Blog!

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 

Newsletter #27

 

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion "Wienwert"!

Betreff: Änderungen bei der anwaltlichen Kooperations-Kanzlei im Fall Wienwert

Betrifft: alle Teilnehmer

Einige Teilnehmer der Sammelaktion Wienwert haben sich bei uns wegen der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Wallner gemeldet. Wir möchten zunächst festhalten, dass Sie sich bei dem Verein COBIN claims (und nicht bei einer Kanzlei, deren es viele gibt …) gemeldet haben – COBIN claims ist ein gemeinnütziger Verein, der mit zahlreichen Anwälten zusammenarbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass ein Anwalt aus einem Projekt ausscheidet und von einem anderen (oder mehreren) Anwälten ersetzt wird. Genauso wie Sie mit Firmen zu tun haben, deren Leistungen unabhängig vom Wechsel von Mitarbeitern erbracht werden, ist es auch bei COBIN claims so, dass die Durchführung einer Aktion grundsätzlich unabhängig von den mitarbeitenden Anwaltskanzleien ist. 

Dr. Wallner ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden, wir danken ihm für sein bisheriges Engagement und freuen uns, Ihnen berichten zu können, dass wir bereits mit zwei anderen Kanzleien in Kontakt sind, die die weitere anwaltliche Betreuung des Falls voraussichtlich übernehmen werden. Vorstand und Gutachter Dr. Biegler erstellt wie berichtet eine Expertise zum Fall, dieses und die anwaltliche/juristische Weiterbearbeitung des Gutachtens sollen die Grundlage für eine Prozessfinanzierung darstellen, damit Sie ohne Kostenrisiken an Verfahren gegen die Schädiger teilnehmen können (dieses Gutachten von Dr. Biegler ist für eine weitere Fortführung der Aktion iS. der Erlangung einer Prozessfinanzierung zentral). Wir bemühen uns auch, ein Art „Selbstzahler-Modell“ für jene Teilnehmer (auf deren Wunsch) zu etablieren, die Prozesskosten lieber selbst auslegen (und im Erfolgsfall zurück bekommen), als am Ende einen Teil des erstrittenen Betrages/im Erfolgsfall einem Prozessfinanzierer für die Vorab-Kreditierung aller Verfahren und Zahlung im Verlustfall abtreten zu müssen.  

Wichtig ist, festzuhalten, dass Sie bzw. viele Teilnehmer über die Kanzlei Wallner einen Privatbeteiligtenanschluss („PBA“) im Strafverfahren erhalten haben, damit die Verjährung der Ansprüche unterbrochen wird und Sie sozusagen einmal einen „Fuß in der Tür“ der Aufarbeitung des Falls Wienwert haben. Das war ein erster, wichtiger Schritt, die weiteren Schritte beabsichtigen wir gemeinsam mit Ihnen zu gehen (und mit einer anderen Kanzlei). All jene Teilnehmer, die noch keinen PBA angestrengt haben, raten wir dringend dazu und werden auch bei den neuen anwaltlichen Vertretern dbzgl. vorsprechen, damit das für Sie wie gewohnt günstig, rasch und ohne großen bürokratischen Aufwand erledigt werden kann. Wir bitten Sie, betreffs der PBA („Handlungsoption 1“) auf uns zuzukommen, nachdem wir Ihnen die neuen mitarbeitenden Anwälte vorgestellt haben.

 

Bitte beachten Sie, dass COBIN claims am 15.1. um 19h in der VHS-Mariahilf (siehe dbzgl. Newsletter) einen Vortrag zu Anlegerschäden hält. Aufgrund großen Interesses wird der Vortrag in einen größeren Saal in der Königseggasse 10, 1060 Wien, verlegt. Wir kommen dbzgl. noch mit einem gesonderten Newsletter auf Sie zu. Falls Sie sich noch anmelden wollen, bitte durch Klick auf den Link in der untenstehenden Zeile:

Anmeldung per eMail durch Klick auf diesen Link: info@cobinclaims.at (sollte der Link in Ihrem eMail-Programm nicht funktionieren, schicken Sie uns einfach ein eMail an diese Adresse mit der Zahl der teilnehmenden Personen)

Wir werden weiter gemäß den Vereins-Zielen dafür arbeiten, Sammelverfahren auf den Weg zu bringen, damit Massen-Schädigungen etwa von Anlegern wie im Fall Wienwert nicht ohne Folgen für die Schädiger bleiben! Da im Fall wichtige Gutachten noch (bzw. seit Herbst 2018) ausstehen, ist es zuletzt zu Verzögerungen gekommen. Wir hoffen, mit dem Vortrag Ihnen Hintergründe präsentieren zu können, damit Sie als Betroffene(r) erfahren, wie die Zusammenhänge bei derartigen Fällen und speziell im Fall Wienwert einzuordnen sind – dies hilft auch beim Verständnis jener Tätigkeiten, die COBIN claims bisher ehrenamtlich oder für marginale Organisationskostenbeiträge für Sie ausgeführt hat.


Newsletter #26

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“!

Betreff: Klagsandrohungen durch den Masseverwalter: Ermöglichung rechtlicher Hilfe unter vergünstigten Konditionen für Betroffene / Allgemeine Information

Betrifft: Ausschließlich Anleger, die Anleihen der WW Holding im Zeitraum von sechs Monaten vor der Insolvenz rückbezahlt bekommen haben (und ggf. das Geld danach wieder in Wienwert-Unternehmen veranlagt haben).

 

Aufgrund der Meldung eines Teilnehmers (Danke!) erreichte COBIN claims heute die Nachricht, dass Masseverwalter Mag. Abel einige Anleger angeschrieben hat. Inhalt der Schreiben waren Anleihe-Rückzahlungen, die Anleger bis sechs Monate vor der Insolvenzeröffnung erhalten haben. Sie werden aufgefordert, dieses Geld nun zurückzuzahlen, widrigenfalls bereits nächste Woche Klage gegen die Anleger (!) eingebracht werde. Viele Anleger haben das Geld allerdings ohnehin wieder in Wienwert reinvestiert, weshalb derzeit große Bestürzung darüber herrscht, dass aus der Auszahlung und Reinvestition eine Forderung des Masseverwalters abgeleitet wird. Wir teilen diese Sicht insoweit, als durch die Reinvestition der WW Holding AG nicht nur kein Vermögensnachteil erwuchs, sondern mittelbar durch die Reinvestition tatsächlich der Fortbestand der Unternehmensgruppe gesichert wurde, die andernfalls bereits viel früher insolvent gewesen wäre. Abgesehen davon, hätte ein Anleger nach Ansicht des Masseverwalters einen höheren Wissensstand haben müssen als der Vorstand selbst, um seine planmäßig erhaltene Tilgung als insolvenzverfangen zu erkennen.

Nicht bekannt ist bislang übrigens, dass der Masseverwalter etwa (endlich) gegen die massiven Entreicherungen der Aktionäre vorgehen würde. Dies werden wir daher zeitnah thematisieren, da es nicht zu unterstützen ist, dass der Masseverwalter gegen die bislang unvertretenen Anleger vorgeht, während aufgrund der schwierigeren Rechtsgänge – etwa gegen die Aktionäre der WW Holding AG – keine vergleichbaren Verfahrensschritte erkennbar sind.

COBIN claims ermöglicht rechtliche Hilfe für alle Wienwert-Geschädigten. Daher wurde in Windeseile am Freitag auch für die Sonder-Gruppe an Geschädigten, die Schreiben mit Rückzahlungs-Aufforderungen von MV Mag. Abel erhalten haben, rechtliche Hilfe organisiert.

Wir konnten die auf Anfechtungsrecht spezialisierte Kanzlei Preslmayr Rechtsanwälte OG von Beiratsmitglied

Mag. Clemens Irrgeher

gewinnen, die Anlegern rechtliche Hilfe anbietet, die von den Rückzahlungs-Aufforderungen betroffen sind. Der Verein COBIN claims ist stolz, dass er für Anleger Sonder-Konditionen aushandeln konnte, damit Sie via COBIN claims unter vorteilhafteren Bedingungen in den Genuss rechtlicher Hilfe kommen. Dies betrifft etwa Kosten bzw. die erleichterte Organisierung/Führung etwaiger Muster-Verfahren, je nach der Zahl der Meldungen.

COBIN claims erlaubt sich, für die Organisation und das Aushandeln von Sonder-Konditionen für Betroffene einen Organisationskostenbeitrag von 60 € inkl. USt (Konto AT07 1420 0200 1097 0998 unter Angabe des Namens) einzuheben, falls Sie diese rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Anmeldung - bitte RASCH - für alle Anleger, die Aufforderungsschreiben des Masseverwalters erhalten haben, unter: info@cobinclaims.at

Weitere Entwicklungen im Fall/Allgemein

COBIN claims und der im Fall Wienwert hauptsächlich tätige Anwalt Dr. Wallner hatten diese Woche einige Besprechungen – die Arbeiten an der Prozessfinanzierungen (=Klagen ohne Risiko für alle Anleger bzgl. der Summen, die Sie nicht aus dem „Topf“ des Masseverwalters erhalten) schreiten für alle Betroffenen voran.

Da noch wesentliche Gutachten hinsichtlich des wirtschaftlichen Insolvenzzeitpunktes, die eigentlich im Oktober erwartet wurden, ausständig sind, kann der Termin der Info-Veranstaltung in Wien noch nicht bekannt gegeben werden, da erst die Gutachten abgewartet werden müssen. Die Veranstaltung wird auf Video aufgezeichnet, damit sie auch abwesende Anleger mitverfolgen können.


Newsletter #22

 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“!

Betreff: Weiteres Vorgehen bezüglich Leistung aus Prospekthaftpflichtversicherung.

  1. Forderungsanmeldung / betrifft NUR Inhaber von Anleihen AT0000A1W4Q5 der (neuen) Wienwert AG, die die Anleihen NACH dem 29.8.2017 gezeichnet haben UND kürzlich von Kurator Dr. Freimüller oder von Kuratorin Dr. Pariasek eine Verständigung erhalten haben
  2. Weitere rechtliche Vertretung in zu erwartendem Streit mit Versicherung – betrifft NUR Inhaber von den Anleihen der Wienwert AG
    * ISIN AT0000A1W4Q5, die NACH dem 29. August 2017 gezeichnet wurden;
    * ISIN AT0000A1YG24, Zeichnung ZWISCHEN 19. Oktober 2017 und 11. Jänner 2018.

Vorbemerkung: Wie bereits im vorangegangenen Newsletter berichtet, wurde von der Wienwert AG eine Prospekthaftpflichtversicherung abgeschlossen, auf Basis derer Anlegerschäden gedeckt werden könnten, falls Prospektmängel nachweisbar sind. Mehr als 160 Anleger, die ab dem Spätsommer 2017 Anleihen gezeichnet haben, könnten in den Genuss der Versicherungsleistung kommen. Die dafür benötigte Prämie wurde dank rechtzeitiger Einzahlungen von den betroffenen Anleihe-Inhabern aufgebracht. COBIN claims hatte dazu geraten, bei ausreichender Liquidität soll die bezahlte Summe zurückbezahlt werden. Damit besteht einmal Versicherungsschutz. Es ist aber noch längst nicht klar, ob die Versicherung leisten muss. Wir meinen, ja, aber es ist durchaus möglich, dass die Versicherung nicht freiwillig zahlt und darüber erst Prozess geführt werden muss. Formal wäre nicht die Versicherung, sondern der Masseverwalter auf Feststellung des Bestehens Ihrer Forderung zu klagen, denn Sie selbst sind nicht Versicherungsnehmer; der Masseverwalter „verkündet“ der Versicherung dann „den Streit“. Dafür ist es einmal erforderlich, dass Sie jetzt Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Die Anmeldefrist war zwar bereits vorbei, als die Möglichkeit des Versicherungsschutzes auftauchte; das macht aber nichts, Nachmeldungen können noch immer erfolgen, kosten jetzt lediglich € 60,- an Gebühren mehr.

Die weiteren Schritte, die jetzt anstehen:

  1. Forderungsanmeldung für sämtliche  Anleger, die brieflich von den Kuratoren Dr. Freimüller oder Dr. Pariasek informiert worden sind, dass sie für sie nicht anmelden werden.
  2. Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherung für alle Anleger, die IM/NACH dem Spätsommer 2017 im Betreff genannte Anleihen gezeichnet haben – anwaltliche Vertretung.

 

  1. Forderungsanmeldung für 23 Anleiheinhaber mit der Anleihe mit Endung Q5, die nach dem 29.8.2017 gezeichnet wurden; 23 Anleger

 

Als erster Schritt ist nötig, dass die Anleger, die in den Genuss der Versicherungsleistung kommen wollen, eine Forderungsanmeldung bei Gericht vornehmen. Die Kuratorin Fr. Dr. Pariasek hat angekündigt,  dies für die ihr zugeordneten Anleger (Anleihe mit Endung G24) gesammelt zu erledigen. Die Rechtsfrage, ob so eine Sammelanmeldung nach dem Kuratorengesetz überhaupt möglich ist, oder es sich hier nicht vielmehr um die Verfolgung individueller Ansprüche handelt, für die ein Kurator niemals zuständig ist, wurde zuletzt kontroversiell diskutiert. Kurator Dr. Freimüller (Anleihen mit Endung Q5) hat abgelehnt, die 23 ihm zugeordneten Anleger anzumelden und hat deswegen kürzlich alle Anleger angeschrieben, um ihnen mitzuteilen, dass sie einerseits die Forderungen beim Handelsgericht Wien anmelden sollen und es andererseits wegen der Komplexität der Rechtsfragen anzuraten ist, dabei anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl die Beiziehung eines Anwalts für die Anmeldung rechtlich nicht zwingend erforderlich wäre.

Falls Sie die Forderungsanmeldung dennoch selbst vornehmen wollen, haben wir Ihnen an diesen Newsletter die nötigen Formulare beigefügt, die uns dankenswerter Weise die Kanzlei von Masseverwalter Mag. Abel zur Verfügung gestellt hat. Wir bitten aber aus Kapazitätsgründen um Verständnis, dass COBIN claims Ihnen dabei  keine „Ausfüllhilfe“ leisten kann – falls Sie die Anmeldung wirklich selbst vornehmen wollen.

 

  1. Weitere Vertretung für ALLE Anleger (Anleihe mit Endung Q5: zusätzlich anwaltliche Forderungsanmeldung), die in den Genuss der Versicherungsleistung kommen könnten (betrifft jene, die unter die Kriterien der Betreff-Zeile a) UND b) fallen; ca. 160 Anleger).

Die Forderungsanmeldung ist aber nur eine formale Voraussetzung, danach wird es schwieriger: Sollte sich nämlich die Haftpflichtversicherung auf einen Rechtsstreit einlassen, ist zu fragen, wer dafür „aktivlegitimiert“ ist, die Kuratoren oder Sie selbst. Voraussichtlich kann Dr. Pariasek NUR die Forderungsanmeldung erledigen, NICHT aber alle Anleger anwaltlich in gesonderten Rechtsstreitigkeiten gegen die Versicherung vertreten. Klar ist, dass  individuelle Rechtsverfolgung für jeden Einzelnen sehr teuer und auch riskant wäre. COBIN claims hat daher mit seinem Beiratsmitglied und in der Sache Wienwert bereits tätigen Anwalt Dr. Wallner ausgehandelt, dass er sein anfallendes Stundenhonorar unter allen, die betroffen sind und mitmachen, aufteilt. Wer sich für diese Lösung entscheidet, für den oder die wird gleich auch die Forderungsanmeldung bei Gericht sozusagen „mitgemacht“.

Wenn wenn alle 160 Anleger im weiteren Verlauf der Durchsetzung der Forderung gegen die Versicherung anwaltlich begleitet werden, wäre das für die Anleger eine „Lösung aus einem Guss“– vor allem deswegen, weil kaum zu erwarten ist, dass die Versicherung anstandslos zahlen wird sondern zuerst einmal – trotz der unserer Ansicht nach eindeutigen Rechtslage – ihre Leistung ablehnen wird. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass eine geordnete, gemeinschaftliche und zielgerichtete Rechtsverfolgung für so viele Anleger wie möglich nicht nur notwendig sondern auch vorteilhafter für alle ist.

In den Schreiben der Kuratoren wie etwa in jenem von Dr. Freimüller wurde u.a. auch explizit geraten, rechtlichen Beistand zu suchen, den COBIN claims nun für Sie organisieren konnte. Je mehr Anleger sich bei Dr. Wallner melden, desto günstiger wird es in Summe für alle möglichen Inhaber von Ansprüchen gegen die Versicherung (sowohl für jene mit Anleihen mit der Endung G24 also auch jene mit Anleihen mit der Endung Q5, die nach dem 29.8.2017 gezeichnet haben).

Rechtsschutzversicherungen, für die noch nicht der „Veranlagungsausschluss“ gilt, sollten die Forderungsanmeldung decken und sogar den Prozess mit der Haftpflichtversicherung, aber keine Verhandlungen „dazwischen“. Wird dieser Prozess schließlich gewonnen, muss die Haftpflichtversicherung auch die tariflichen Kosten ersetzen.

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter # 21

 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“!

Betreff/Inhalt:

  • BETRIFFT NUR ANLEIHEINHABER von den Anleihen der Wienwert AG
    * ISIN AT0000A1W4Q5, die NACH dem 29. August 2017 gezeichnet wurden;
    * ISIN AT0000A1YG24, Zeichnung ZWISCHEN 19. Oktober 2017 und 11. Jänner 2018
    * und betrifft NUR JENE Anleihe-Inhaber, die kürzlich einen BRIEF VON DER KURATOREN erhalten haben.
  • Möglichkeit einer einfacheren Rückführung Ihres investierten Kapitals via Versicherung. Sollten Sie einen Brief der Kuratoren bezüglich der Einzahlung für eine Versicherung bekommen haben, scheint es aus Sicht des Vorstands von COBIN claims sinnvoll, dies sofort zu tun.
  • BETRIFFT NICHT Inhaber von Anleihen der WW Holding AG, WW5WH150 GmbH etc. und NICHT Zeichnungen VOR dem 29. August 2017

Einige Teilnehmer der Sammelaktion haben sich mit der Bitte um nähere Informationen bezüglich Zusendungen der Anleihe-Kuratoren Dr. Pariasek und Dr. Freimüller betreffs einer „Versicherung“ an COBIN claims gewandt. Der Vorstand von COBIN claims hat mit beiden Kuratoren Rücksprache gehalten und möchte hier folgendes festhalten:

  1. Worum geht es?
  • Grundsätzlich geht es darum, dass wenige Monate vor den Insolvenzen in der Wienwert-Gruppe eine Prospekthaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Diese müsste bei (wohl vorliegenden) Fehlern im Prospekt Anlegern (nur den oben beschriebenen Gruppen!) Schäden ersetzen. Das bedeutet, dass mit einem gültigen Versicherungsvertrag die Wahrscheinlichkeit für Sie enorm steigt, investiertes Kapital ersetzt zu bekommen.
  • Das einzige Problem ist, dass das frühere Management die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat. Diese beläuft sich auf mehr als 65.000 €; die Einzahlung ist Voraussetzung dafür, dass für die Versicherung der Vertrag binden wird!
  • Sollte die bis jetzt noch nicht bezahlte Prämie aber noch sozusagen „in letzter Sekunde“ einbezahlt werden, ist der Vertrag bindend und die Versicherung höchstwahrscheinlich gegenüber Ihnen leistungspflichtig.
  • Da die Masse über keine 65.000 € verfügt, muss das Geld nun anderweitig aufgebracht werden. Eine Idee ist, dass die Gruppe der Geschädigten das Geld aufbringt – je nach Höhe des investierten Betrages. Daher haben Sie Zuschriften der Kuratoren erhalten, wie hoch der Anteil wäre, den Sie konkret beisteuern müssten.
  • Wichtig ist, dass Sie das Geld schnellstmöglich überweisen, damit es rechtzeitig am 25. Mai auf dem Konto

BKS Bank AG
IBAN: AT871700000107005056
BIC: BFKKAT2K
Kontowortlaut: Mag. Abel Norbert als IV der WIENWERT AG -
Prospekthaftungs-Versicherung

            einlangt.
 

  1. Einschätzung/Meinung von COBIN claims
  • Der Vorstand von COBIN claims hat jedenfalls über das Vorgehen beraten und findet diese Lösung für die etwa 165 Anleger, die die oben bezeichneten Anleihen nach dem 29. August bzw. 19. Oktober 2017 gezeichnet haben, sinnvoll. Die Gründe:      
    * Es wäre für Sie eine relativ einfache Möglichkeit, einen Teil oder (nahezu) vollständig Ersatz für Ihren Schaden zu erlangen.    
    * Sie müssen nur einen kleinen Teil der Gesamtsumme aufbringen (den Sie wieder zurück erhalten sollten, so die Masse an liquide Mittel gelangt) – die Beiträge verteilen sich auf alle betroffenen Anleger anteilsmäßig gemäß dem investierten Kapital.         
    * Das Kostenrisiko ist überschaubarsollten die 65.000 € nicht aufgebracht werden, bekommen Sie das Geld wieder zurück überwiesen.  
    * Sie ersparen sich längere Verfahren, da eine Einigung/Leistung mit der/durch die Versicherung vermutlich rascher vonstattengeht als ein Gerichtsverfahren.  
  • Weiteres Vorgehen: Fr. Dr. Pariasek wird sich, sollte der Betrag zusammenkommen, um die Forderungsanmeldung kümmern. Für die rund ein gutes Dutzend Anleger, die die Anleihe mit der Endung Q5 halten und Dr. Freimüller zugeordnet sind, wird COBIN claims danach Formulare zusenden und sich um eine geordnete Forderungsanmeldung bemühen. 

 
Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 


NEWSLETTER 1 - 19

 


Newsletter # 1

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer an der Aktion „Wienwert“/WW Holding-Insolvenz!

Das ist das erste Info-Mail zum weiteren Fortgang in der Sammelaktion. Wie Sie der Homepage bereits entnehmen können, sammelt COBIN claims betroffene Anleger. Ziel der Sammelaktion ist es, Ansprüche der Anleger durchzusetzen bzw. Hilfestellung im weiteren Verfahren zu leisten, damit möglichst viel von dem investierten Kapital zurückerlangt wird.

  1. Ausgangslage

Die WW Holding AG hat angekündigt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Selbiges ist bislang nicht erfolgt, allgemein wird erwartet, dass der offizielle Antrag bei Gericht am Ende dieser Woche erfolgen wird. Die Wienwert AG, Tochter der WW Holding AG, ist NICHT insolvent. Von der NICHT insolventen Wienwert AG stammen alle 2017 emittierten Anleihen. Bei der Anleihe Mai 2017 ist COBIN claims der Auffassung, dass wegen diverser Verstöße (FMA-Verfahren etc.) ein Rücktrittsrecht besteht und hat deshalb eine Sammelaktion initiiert. Für alle anderen 2017 emittierten Anleihen wird keine Sammelaktion durchgeführt. Inhaber können aber dennoch an der Sammelaktion teilnehmen, um weitere Informationen von COBIN claims über weitere Schritte (vielleicht auch ihre Anleihe betreffend) zu erhalten. Der große Rest der Anleger hat vor 2017 Anleihen der jetzt am Weg in die Insolvenz befindlichen WW Holding AG gezeichnet. Soweit es uns bekannt ist, haben wir alle ISIN-Kennnummern der wahrscheinlich betroffenen Anleihen zusammengetragen – siehe Auflistung am Ende der eMail.

Bislang zählt die Aktion mehr als 200 teilnehmende Anleger mit rund 300 Schaden-Meldungen und einem gemeldeten Anlage-Kapital von mehr als acht Millionen €. Die Zahl erhöht sich laufend. Insgesamt dürfte im Fall mit 900 bis 2000 Geschädigten zu rechnen sein.

  1. Organisatorisches

Der Großteil der Angaben in den Fragebögen ist korrekt erfolgt, vereinzelt sind aber manche Eingaben unvollständig/ungenau. Wir werden die Aktion noch ein paar Tage weiterlaufen lassen, werden dann aber mit der Richtigstellung der Datensätze beginnen und kommen gegebenenfalls per eMail auf Sie zu.

  1. Weiteres Vorgehen
  1. Insolvenzverfahren

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, arbeiten wir an einer Lösung dafür, dass Sie möglichst rasch und unbürokratisch als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen können. Ziel ist, dass Sie dabei als Gläubigerin bzw. Gläubiger die Ihnen zustehende Quote aus der Insolvenzmasse bekommen. Erste Vorgespräche dbzgl. wurden intern als auch mit Verbänden wie dem KSV1870 bereits geführt. Die formale Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss noch abgewartet werden.

  1. Strafverfahren

Nach internen Beratungen am Montag scheint es angebracht zu sein, aufgrund einiger diskussionswürdiger Sachverhalte bei Wienwert eine Option anzubieten, sich ebenfalls unbürokratisch als Geschädigte/Geschädigter dem Strafverfahren als so genannter Privatbeteiligter anzuschließen. Der Privatbeteiligten-Anschluss ist im Vergleich zu zivilrechtlichen Klagen rasch und kostengünstig und erfüllt sozusagen die Aufgabe einer „Klage light“. Zweck:

  • Schadenersatzforderung im Weg eines Strafverfahrens. Wichtiger weiters:
  • Verhinderung der Verjährung.
  • Kein Prozessrisiko.
  • Erzeugen von Druck auf die (mutmaßlichen) Täter, sich außergerichtlich zu einigen, um im Strafverfahren durch Einigung mit ihren „Opfern“ eine bessere Position zu erlangen.

Wirtschaftsstraffälle können lange dauern, daher sind Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung anzuraten. Nachteil der Privatbeteiligten-Anschlüsse ist, dass ggf. im Strafprozess Geschädigte auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. Das kann zu längeren Verfahren führen, bis zu diesem Zeitpunkt sind aber auch keine Kostenrisiken im Gegensatz zum Zivilverfahren entstanden.

  1. Zivilverfahren/Sammelklagen/Sammelvergleich

Parallel zum Anschluss an Strafverfahren werden bei COBIN claims derzeit Überlegungen zu Zivilverfahren angestellt. Zivilverfahren dienen primär der Durchsetzung von Ansprüchen, sind aber mit einem Prozessrisiko verbunden.

COBIN claims prüft derzeit alle Rechtsansprüche, die gegen (liquide) Anspruchsgegner gestellt werden können. Dazu sind aber noch einige Informationen nötig, die von den weiteren Entwicklungen im Insolvenz- bzw. Strafverfahren abhängen oder die bei vielleicht zu führenden Muster-Prozessen ans Licht kommen.

Grundsätzlich funktioniert die direkte Durchsetzung von Ansprüchen auf vier Arten:

  • Selbstständige Beauftragung eines Anwalts auf eigenes Kosten-Risiko
  • Anwaltliche Vertretung mit Rechtschutz (sollten Sie eine [ältere] Rechtsschutzversicherung besitzen, bitte klären sie dies umgehend ab!)
  • Organisierung von Sammel-Vergleichen mit anwaltlicher Begleitung
  • Organisierung von Sammel-Klagen mit einer Prozessfinanzierung (= Prozessfinanzierer trägt alle Risiken, bekommt im Erfolgsfall aber einen Anteil am erstrittenen Betrag, je nach Verfahrensstand/-dauer zwischen 5 und 35 %)
  1. Kosten

Die Teilnahme an der jetzigen Sammelaktion ist kostenlos und unverbindlich, sie können auch nur zwecks weiterem Bezug von Informationen von COBIN claims daran teilnehmen. COBIN claims ist KEIN gewinnorientiertes Unternehmen, sondern ein nicht gewinnorientierter Verein. Wenn Kosten (zB IT, Arbeitsstunden, Porto, Gebühren …) entstehen, werden diese mit einem Schlüssel durchgerechnet – COBIN claims lässt sich aber keine Gewinnbeteiligungen oä. von Ihnen versprechen. VOR allen weitern Maßnahmen informiert Sie COBIN claims rechtzeitig – Sie können dann entscheiden, ob sie die Option wählen wollen oder nicht.

  1. Zusammenfassung/Ausblick

Dem Vorstand und dem Beirat-Rechtsanwälte scheint als dringendste Erledigungen, dass wir für Sie als Geschädigte einen unbürokratischen und günstigen Zugang zum Insolvenz- und Strafverfahren eröffnen. COBIN claims prüft auch Zivil-Klagen im Fall Wienwert. Um etwaigen Klagen aber genug Fundament zu verleihen, sind weitere Informationen den Fall betreffend nötig. Üblicherweise kommen diese klagserheblichen Informationen in den Wochen/wenigen Monaten nach der Insolvenz ans Licht. Das bedeutet aus heutiger Sicht: Als „Sofortmaßnahme“ arbeiten wir an Anschlüssen im Straf- und Insolvenzverfahren – die Ausarbeitung von Anspruchsgrundlagen für Klagen wird sicherlich noch einige Wochen dauern. Bitte bedenken Sie, dass COBIN claims hier nicht das Zustandekommen derartiger Klagen fix in Aussicht stellen will, sondern alles unternimmt, Ansprüche zu prüfen. Einige erste Ansätze haben wir hier bereits gefunden. Grundsätzlich möchten wir auch anmerken, dass ein anwaltlich begleiteter Sammel-Vergleich günstiger und rascher sein kann als gerichtliche Anspruchsdurchsetzung.

  1. Ihre Mithilfe

Nicht zuletzt können Sie den Fortgang der Erhebungen dadurch unterstützen, wenn Sie uns Dokumente, die Ihnen übergeben wurden, auf info@cobinclaims.at zusenden (Bitte um Betreff: „Wienwert Unterlagen“).

Insbesondere wären erforderlich um den Recherche-Aufwand zu verringern und auch unsere Tätigkeit u beschleunigen:

  • Alle Dokumente rund um die Anleihebegebungen (Werbungen etc.)
  • Kapitalmarktprospekte
  • Schreiben, die Wienwert direkt an Sie gerichtet hat
  • Schreiben/Gedächtnisprotokolle von Hrn. Steiger/Wertpapier-Chef von „Wienwert“
  • Schreiben der Treuhänder
  • Schreiben zu Bauherrenmodellen/Sonderprojekten

Bitte achten Sie auf die Lesbarkeit der Scans/Fotografien; sollten die Dateien zu groß werden, bitte um Dropbox- oder Onedrive-Link.

Wir bedanken uns bei jenen sehr herzlich, die uns bereits Unterlagen zugesandt haben!

 

Mit den besten Grüßen
Mag. Oliver Jaindl, Obmann
Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 

Anhang: Anleihen mit ISIN-Nummern (soweit bekannt)

NAME                                     Art            Laufzeit                        ISIN                 Volumen
WIENWERT Hausherrenanleihe 2             Nullkupon      01.02.2010 - 01.01.2015        AT0000A0FDG0          899 400,00
WIENWERT Anleihe 7,5%                    Fixzins        27.03.2010 - 27.03.2015        AT0000A0GZ73          824 000,00
WIENWERT Anleihe 8,0%                    Nullkupon      27.03.2010 - 27.03.2015        AT0000A0GZA4          914 200,00
WIENWERT Substanzanleihe 1               Nullkupon      18.12.2010 - 18.12.2013        AT0000A0LNE2        2 150 600,00
WIENWERT Hausherrenanleihe 1             Fixzins        20.12.2011 - 20.12.2014        AT0000A0S9G2          410 000,00 
WIENWERT Immobilien Finanz AG Anleihe    Fixzins        01.04.2012 - 01.04.2016        AT0000A0UJD3        1 320 000,00
WIENWERT Private Placement               Nullkupon      15.10.2013 - 15.10.2016        AT0000A12GF6        1 317 800,00
WIENWERT 7% Fixzinsanleihe               Fixzins        18.12.2010 - 18.12.2016        AT0000A0LNF9          204 000,00
WIENWERT Substanzanleihe 3               Fixzins        01.11.2012 - 01.11.2017        AT0000A0XB13        4 124 000,00
WIENWERT 6,75% Fixzinsanleihe            Fixzins        20.12.2011 - 20.12.2017        AT0000A0S9H0          980 000,00
WIENWERT Substanzanleihe IV              Fixzins        01.10.2013 - 01.10.2018        AT0000A12FY9        4 178 200,00
WIENWERT Immobilienanleihe 6,5%          Fixzins        12.12.2013 - 11.12.2018        AT0000A100Z7        7 078 000,00
WIENWERT Private Placement fixzins 2014  Fixzins        01.09.2014 - 01.09.2019        AT0000A190U9        2 043 000,00
WIENWERT Nullkupon 2014                  Nullkupon      01.09.2014 - 01.09.2019        AT0000A190V7          632 900,00
WIENWERT Substanzanleihe V               Fixzins        01.10.2014 - 01.10.2020        AT0000A19Q02        2 069 500,00
WIENWERT Substanzanleihe VI              Fixzins        01.03.2015 - 01.03.2018        AT0000A1D5Z6        2 170 000,00
WIENWERT Substanzanleihe VII             Fixzins        01.03.2015 - 01.03.2020        AT0000A1D608          500 000,00
Private Placement Fixzins 2015-19        Fixzins        01.03.2015 - 01.03.2019        AT0000A1D616          638 800,00
Private Placement Fixzins 2015-21        Fixzins        01.03.2015 - 01.03.2021        AT0000A1D624          235 000,00
WIENWERT Servus Wien Anleihe             Fixzins        01.10.2015 - 01.10.2018        AT0000A1G742        1 050 000,00
WIENWERT Private Placement Fixzins 5,75% Fixzins        15.11.2015 - 15.11.2019        AT0000A1H252        1 708 000,00
WIENWERT Private Placement Fixzins 7%    Fixzins        15.11.2015 - 15.11.2019        AT0000A1H278        1 374 000,00
WIENWERT Private Placement Fixzins 5,125%Fixzins        15.11.2015 - 15.11.2020        AT0000A1H260          911 000,00
WIENWERT 5,25 Anleihe 16-21 *)           Fixzins        08.01.2016 - 08.01.2021        AT0000A1LJK5        4 000 000,00
Summe                                                                                                                41 732 400,00

 

Achtung: Die Liste ist vorläufig. Falls Ihre Anleihe nicht in der Liste aufscheint, können Sie sich dennoch zur Aktion unter Angabe der ISIN Ihrer Anleihe anmelden, damit Sie per Newsletter über alle weiteren Schritte von COBIN claims auf dem Laufenden gehalten werden. Am 20.1.2018 wurde laut der Homepage der Wiener Börse der Handel der Anleihe AT0000A1P0K5 und AT0000A1LJK5 ausgesetzt. Weitere Informationen folgen.
*) Laut COBIN calims-Recherchen könnte auch die Anleihe AT0000A1LJK5 betroffen sein.


Newsletter # 2

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer an der Aktion „Wienwert“/WW Holding-Insolvenz!

Betrifft: Inhaber der börsenotierten Anleihen AT0000A1P0K5, AT0000A1LJK5 (emittiert 2016, WW Holding AG) und AT0000A1W4Q5 (2017, Wienwert AG)

COBIN claims hat heute von der Wiener Börse Rückmeldung wegen der gehandelten Anleihen erhalten. Laut einem Mitarbeiter bleiben die Anleihen der WW Holding ISIN AT0000A1P0K5 und AT0000A1LJK5 vorerst vom Handel ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme sei nach Eröffnung eines Sanierungsverfahrens möglich, hieß es (bitte unterscheiden Sie Sanierungsverfahren – Ziel der Unternehmens-Fortführung – und Konkursverfahren, bei denen es zu einer Unternehmensabwicklung kommen kann).

Die Anleihe AT0000A1W4Q5 (Wienwert AG) bleibt vorerst im Handel, Mittwoch 14 Uhr war die Anleihe in der Aufrufphase der untertägigen Auktion (ob das auch so bleiben wird oder nicht, wollte die Wr. Börse nicht kommentieren). Wie weisen darauf hin, dass die Anleihe stark an Wert verloren hat, sich das (theoretisch) aber wieder ändern könnte. COBIN claims sammelt wie berichtet Interessierte bezüglich dieser Anleihe mit dem Ziel der Rückabwicklung des Kaufs. Sollte sich der Preis aber wieder günstig entwickeln, kann ein Verkauf des Papiers uU. wirtschaftlich sinnvoll sein. Bitte bei einem Verkauf um kurze Information zwecks Streichung aus der Sammelaktion.

 

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter # 3

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betrifft: Anleihen der WW 5 WH 150 GmbH (ISIN AT0000A1TS84)

Da es wiederholt zu Anfragen wegen dieser Anleihe gekommen ist, hat Vorstand und Sachverständiger Dr. Manfred Biegler umgehend Recherchen in die Wege geleitet. Hier das Ergebnis: 

Bei diesen Anleihen handelt es sich um begebene Anleihen einer Beteiligungsgesellschaft der WW Holding AG (somit einer Schwestergesellschaft der Wienwert AG). Die Gesellschaft war zum 31.12.2016 buchmäßig überschuldet und wies Verbindlichkeiten von rd. EUR 8 Mio. aus. Eine Überschuldung der Gesellschaft iSd Insolvenzrechtes bestand lt. Geschäftsführung nicht, da fällige Anleihen in Höhe von EUR 3 Mio. durch die Platzierung einer neuen Anleihe 2017 ersetzt wurden. Lt. Aussage der Geschäftsführung der WW 5 WH 150 GmbH sollen die nunmehr bestehenden (Anleihe-)Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit den erwarteten Projektüberschüssen aus dem Immobilienverkauf bis zur nächsten Fälligkeit abgedeckt werden. Bislang hat die Geschäftsleitung der WW Holding AG zu diesen Anleihetranchen außerhalb der WW Holding AG bzw. der Wienwert AG nicht Stellung genommen. Aus dem Blickwinkel potentiell geschädigter Anleger wäre die Geschäftsleitung der WW Holding AG bzw. der WW 5 WH 150 GmbH aber dringend aufgerufen, die diesbezüglich betroffenen Anlegerkreise hinsichtlich Ihrer finanziellen Position umgehend zu informieren.    

Wie bereits auf der Homepage dargelegt, ist eine Teilnahme an der Aktion immer möglich, auch wenn es sich um nicht betroffene Anleihen handelt oder der Status unklar ist. Diesfalls ist die Teilnahme vorerst einmal rein informativer Natur, Sie bleiben aber über alle Aktivitäten von COBIN claims auf dem Laufenden.

In eigener Sache: Danke!

COBIN claims hat kürzlich Teilnehmer ersucht, Unterlagen zu senden. Dies dient vor allem der Sichtung des Falls und dient ua. der Recherche allgemein zu Rechtsansprüchen. Wir möchten uns hiermit bei allen Teilnehmern bedanken, die bisher Unterlagen eingesendet haben! Danke für Ihre Mühen!

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter # 4

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betrifft: Aktuelle Medieninformation / weitere Vorgehensweise

Anbei der Text der APA-OTS-Aussendung von COBIN claims zum dzt. Stand der Dinge, Termine die wir gestern/heute absolviert haben und der weiteren Vorgehensweise: 

COBIN claims: Medieninformation im Fall „Wienwert“/WW Holding AG

Mehr als 300 Anleger mit deutlich mehr als zehn Millionen € an Investments haben sich bei Verein gemeldet / weiteres Vorgehen

Wien (OTS) - Bei der nicht gewinnorientierten Plattform für juristische Sammelaktionen COBIN claims haben sich bis Freitag 7 Uhr 310 Anleger gemeldet, die Anleihen der WW Holding AG bzw. der Wienwert AG gezeichnet hatten. Die WW Holding AG hat angekündigt, ein Insolvenzverfahren anzustreben. Der Verein geht davon aus, dass bei der Anleihe Mai 2017 der Wienwert AG ein Rücktrittsrecht der Anleger bestehen könnte. Die Anleger meldeten Schäden von weit mehr als zehn Millionen €. „Aufgrund der genannten Zahlen können wir davon ausgehen, dass COBIN claims bereits in etwa ein Drittel der Anleger nach investiertem Kapital bzw. Köpfen hinter sich versammelt hat“, sagt Obmann Mag. Oliver Jaindl.

Zum weiteren Vorgehen: COBIN claims hat mit der Schuldnervertretung der WW Holding Kontakt aufgenommen, da eine konstruktive Mitarbeit an einer für Anleger sinnvollen Sanierung des Unternehmens eine Option für die Betroffenen sein kann. Eine Rückmeldung steht noch aus. Parallel dazu arbeitet man daran, den Anlegern einen unbürokratischen und günstigen Zugang zum Insolvenzverfahren/Anleihen-Kuratorbestellung zu schaffen (zwecks Quote). Parallel dazu laufen die Analysen des Falls in allen Rechtsgebieten weiter. „Wir werden den Fall Schritt für Schritt abarbeiten. Zuerst kommt der Versuch einer Sanierung des Unternehmens. Andere Insolvenzverfahren haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, wenn auch Interessensvertretungen der Geschädigten im Gläubigerausschuss vertreten sind. COBIN claims strebt einen Sitz im Gläubigerausschuss an und würde dabei die Sichtweise der Anleger als auch aller Gläubiger vertreten, da auch zahlreiche Kleinunternehmen von der Insolvenz betroffen sein dürften. Wenn die Sanierung scheitert oder nicht sinnvoll sein sollte, müssen in weiterer Folge rechtliche Schritte geprüft und in die Wege geleitet werden“, sagen Jaindl und Vorstand Dr. Manfred Biegler.

 

Zusammenfassung/Ausblick

Kurz zusammengefasst bedeutet das für Betroffene der bevorstehenden WW Holding AG-Insolvenz: Das Insolvenzverfahren ist bis dato noch nicht offiziell eröffnet. Die WW Holding AG strebt ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung an, was eine 30-prozentige Mindestquote, zahlbar binnen zwei Jahren, bedeuten würde. Man muss unserer Meinung nach nun abwarten, welche Sanierungs-Optionen bzw. außergerichtliche Einigungen es gibt – wir prüfen weiter Ansprüche gegen andere Personen/Unternehmen in diesem Zusammenhang. Ziel ist, auf welche Weise auch immer ein Maximum an Geld zurück zu holen. Das kann durch das Insolvenzverfahren, anwaltlich begleiteten Vergleichen oder auch durch Sammelklagen oder einem Mix aus allem geschehen. Sich jetzt auf eine Strategie festzulegen, wäre weder klug noch seriös, da dies uU. die Gefahr in sich birgt, sich auf die nicht sinnvollste Variante der Problemlösung zu versteifen.

Wichtig ist jedenfalls, dass als „Erstmaßnahmen“ Anschlüsse ans Insolvenz- und Strafverfahren angedacht werden, ehe man weitere Schritte setzen kann (vor allem, weil Vorarbeiten zu fundierten Klagen einige Zeit benötigen, alles andere wären „Schnellschüsse“). Wir planen, die Anschlüsse ans Insolvenz- und Strafverfahren in Bälde zu realisieren und kommen dann mit den dafür notwendigen Schritten auf Sie zu (Vollmacht, Organisationskostenbeiträge uä.). Wichtig ist, dass Sie als TeilnehmerIn an der Aktion immer das freie Wahlrecht haben, ob und welche Leistungen Sie dann konkret in Anspruch nehmen. Ziel und Aufgabe von COBIN claims ist wie gesagt, nicht wie eine gewerbliche Firma Gewinn zu machen, sondern effizient und günstig rechtliche Hilfe zu organisieren und dabei wie bei einer Art Genossenschaft für Teilnehmer einen kostenmäßigen oder organisatorischen Mehrwert zu schaffen. Weitergegeben werden lediglich die eigenen Kosten von COBIN claims als Organisationskostenbeiträge.

Wir planen, die Anschlüsse ans Insolvenzverfahren sehr unbürokratisch zu gestalten, d.h. eine Anreise nach Wien wird voraussichtlich nicht nötig sein (Online-Abwicklung; bitte noch keine Depot-Auszüge oä. schicken, wir melden uns!).

Wir melden uns, sobald es Neuerungen im Fall gibt.

 

In eigener Sache: Danke!

COBIN claims hat kürzlich Teilnehmer ersucht, Unterlagen zu senden. Dies dient vor allem der Sichtung des Falls und dient ua. der Recherche allgemein zu Rechtsansprüchen. Wir möchten uns hiermit bei allen Teilnehmern bedanken, die bisher Unterlagen eingesendet haben! Danke für Ihre Mühen!

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter # 5

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

 

Betrifft: Aktuelles und weiteres Vorgehen/Update

Wir möchten Sie hiermit vom jüngsten „Profil“-Artikel in Kenntnis setzen: LINK. Sehr bemerkenswert daran ist, dass es offenbar Leistungen an das Alt-Management gegeben hat, die offensichtlich mit Anleger-Geld finanziert wurden. Dagegen wurden nun Forderungen erhoben – ob diese aber haltbar sein werden und ob man sich am Ende der Vermutung nicht erwehren kann, dass es hier zu möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Geld-Entnahmen gekommen ist, bleibt abzuwarten.

Bemerkenswert ist jedenfalls, dass plötzlich ein „Sanierer“ auftaucht, der sowohl der WW Holding AG als auch der Wienwert AG unter die Arme greifen will.

Für Sie als Betroffene bzw. Betroffener bedeutet dies, dass es aus unserer Sicht vernünftig erscheint, den Fall Schritt für Schritt organisiert und objektiv abzuarbeiten. Unser angedachtes Vorgehen:

  1. Ausloten der Optionen in einem Sanierungsverfahren; Abklärung, wie "fair" dieses Angebot va. in Hinblick auf Änderungen bei Sicherheiten/Liegenschaften ist; jedenfalls aber Anschluss ans Insolvenzverfahren, um die Quote für Sie zu sichern
  2. Anschluss ans strafrechtliche Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligter, parallel dazu Arbeiten an
  3. anwaltlich begleiteten Sammelvergleich (uU. günstiger als Klage) und/oder
  4. Sammelklage gegen liquide Dritte, die von einer Prozessfinanzierung und deren Konditionen abhängig ist (Prozess-Finanzierer übernimmt die Kostenrisiken der Klage, behält im Erfolgsfall aber eine Quote ein; idR 10-35 %). Im Regelfall bestehen hier einige Wochen Vorlaufzeit.

Update Homepage

Aufgrund der neuen Erkenntnisse haben wir unsere Überlegungen wie folgt zusammengefasst und auf unserer Homepage publiziert – zur Info:

Nach dem jetzigen Stand (Ende Jänner) der Erkenntnisse und aufgrund jüngst bekannt gewordener Umstände (vgl. Profil-Artikel) arbeitet COBIN claims an der Realisierung eines Komplett-Pakets für Inhaber der Anleihen der insolventen WW Holding AG:

  • Sondierung und Weiterleitung an Sie der Vorschläge einer Sanierung durch einen angeblichen Investor“; Abklärung, wie "fair" dieses Angebot va. in Hinblick auf Änderungen bei Sicherheiten/Liegenschaften ist; jedenfalls nötig erscheint aber die
  • unbürokratische und günstige Teilnahme am Insolvenzverfahren zwecks Erlangung einer Quote; parallel dazu
  • Anschluss Betroffener ans laufende Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte zwecks Sicherung von Ansprüchen/Schutz vor Verjährung (zB. wegen jüngst bekannt gewordener Leistungen an das Alt-Management offensichtlich mit Anleger-Geld  zB. für private Wohnungen); optional weiters
  • anwaltlich begleiteter Sammelvergleich und/oder
  • Sammelklage nach erfolgreicher Organisierung einer Prozessfinanzierung (= Klage ohne Risiko) gegen liquide Haftungsadressaten (idR. können dies zB. [frühere] Manager als Privatpersonen, Abschlussprüfer, Gutachter oä. Personen sein)

Ziel ist, mit verschiedenen Maßnahmen ein Maximum an Investment für Betroffene wieder zurückholen zu können. Mitunter sind hier mehrere Maßnahmen gerichtlicher und außergerichtlicher Natur nötig, statt alles sozusagen auf eine Karte, also zB. eine Klage, zu setzen.

In eigener Sache: Danke!

COBIN claims hat kürzlich Teilnehmer ersucht, Unterlagen zu senden. Dies dient vor allem der Sichtung des Falls und dient ua. der Recherche allgemein zu Rechtsansprüchen. Wir möchten uns hiermit bei allen Teilnehmern bedanken, die bisher Unterlagen eingesendet haben! Danke für Ihre Mühen!

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter # 6

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

 

Betrifft: Aktuelles - Insolvenzantrag angeblich morgen, Dienstag

Am Montag war in Erfahrung zu bringen, dass die WW Holding AG für morgen Dienstag einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren OHNE Eigenverwaltung (= Quote 20 % oder mehr, zahlbar binnen 2 Jahren) einbringen soll. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen am Lefenden und streben wie bereits berichtet an, einen unbürokratischen, effizienten und kostengünstigen Weg ins Insolvenzverfahren für Sie zu ebnen und dass COBIN claims als Ausschussmitglied/Beobachter alle Entwicklungen im Verfahren direkt mitverfolgen kann. 

Streit zwischen neuem und altem Wienwert-Management spitzt sich zu

Anbei noch zur Information die heutige APA-OTS-Aussendung der Wienwert AG: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180128_OTS0023/ww-holding-ag-hat-bis-dato-kein-angebot-seitens-dr-stefan-prochaska-erhalten

 

Fachbeitrag von Gutachter und COBIN claims-Vorstand Dr. Biegler zu jüngsten "Profil"-Berichten: 

Anleiheerlöse für Privatinvestments der Aktionäre?

In PROFIL Nr. 5/2018 wird auf S. 42 festgehalten, dass die Aktionäre Sedelmayerund Bakirzoglu bzw. diesen zurechenbare Gesellschaften der Unternehmensgruppe „Wienwert“ rund EUR 2 Mio. schulden (von ursprünglich insgesamt rd. EUR 6 Mio., die zum Teil gegen „Markenrechte“ verrechnet wurden). Dem nicht genug, wurde diese Finanzmittel zu einem nicht unbeträchtlichen Teil für den privaten Hausbau von Bakirzoglu und private Appartementsausbauten von Sedelmayer verwendet. Diese Entwicklung ist durchaus erstaunlich, weil diese Geschäfte nicht nur offensichtlich unbesichert erfolgten bzw. zu einer nicht marktkonformen Verzinsung, sondern zusätzlich die Gefahr besteht, dass die bilanziell bereits überschuldete WW Holding AG auch noch Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 bzw. 27,5 % aus verdeckten Gewinnausschüttungen abzuführen gehabt hätte. Im Bericht des Abschlussprüfers SOT finden sich zu diesen Sachverhalten, die bereits in Vorjahre hineinreichen, keinerlei klarstellenden Angaben.

Nunmehr behaupten die Aktionäre Bakirzoglu und Sedelmayer Gegenforderungen in Höhe von EUR 3.992.796,02 aus „schlagend gewordenen Haftungen in Projektgesellschaften“ und „Forderungen auf Ersatz von Schäden, die durch Baueinstellungen bei Immobilienprojekten“ aufgetreten sein sollen („PROFIL“ Nr. 5/2018, 44). Diese „Gegenforderungen“ sind umso erstaunlicher, als die Sachverhalte wiederum (teilweise) umsatzsteuerliche Aspekte bereithalten, denen im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen nachzugehen sein wird.

Zusammenfassend ergeben sich aufgrund dieses jüngsten Artikels nicht nur (weitere) strafrechtlich zu untersuchende Sachverhalte, sondern es gesellen sich inzwischen auch finanzstrafrechtlich nicht unproblematische Aspekte hinzu.

Wir dürfen Sie hinsichtlich der weiteren Entwicklung auf dem Laufenden halten.

 

In eigener Sache: Danke für die Dokumente - es sind vorerst genug!

COBIN claims hat kürzlich Teilnehmer ersucht, Unterlagen zu senden. Dies dient vor allem der Sichtung des Falls und dient ua. der Recherche allgemein zu Rechtsansprüchen. Wir möchten uns hiermit bei allen Teilnehmern bedanken, die bisher Unterlagen eingesendet haben! Danke für Ihre Mühen!

Mittlerweile verfügen wir über einen reichen Fundus an Unterlagen! Falls noch einzelne Dokumente nötig sind, melden wir uns!

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBINclaims-Blog!

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Mitteilung zum weiteren Vorgehen

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Nachdem am Wochenende neue, zum Teil wohl strafrechtlich relevante Umstände im Fall Wienwert über das „Profil“ bekannt wurden (Anhang) und am Montag um eine angebliche Sanierung der Gruppe durch einen „Investor“ seitens der Wienwert AG relativiert wurde (LINK), hat der Vorstand von COBIN claims nach Rücksprache mit dem Leiter der Litigation Group „Wienwert“ Dr. Benedikt Wallner beschlossen, dass umgehend für Sie als Betroffene konkrete Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Das bedeutet jetzt ganz konkret dass wir Ihnen folgende Handlungs-Optionen anbieten können:

Handlungs-Option #1: Anschluss ans Strafverfahren als Geschädigte – betrifft ALLE Anleiheinhaber

Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse und aufgrund jüngst bekannt gewordener Umstände (vgl. Profil-Artikel) kann COBIN claims nicht ausschließen, dass es zu möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorgängen in früheren Jahren in der Unternehmensgruppe gekommen ist. Daher bietet Ihnen COBIN claims als erste Maßnahme für alle Anleihe-Inhaber einen Anschluss an das Ermittlungsverfahren als Geschädigter/Privatbeteiligter an. Wegen der Vielzahl der Teilnehmer konnten wir stark vergünstigte Konditionen – eine Pauschale von € 84,- brutto – für Sie bei unserem Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner aushandeln.

Was nützt ein Privatbeteiligten-Anschluss ans Ermittlungsverfahren?
• Ein Privatbeteiligten-Anschluss („PBA“) erfüllt die Funktion einer Art „Klage light“: Sie fordern im Strafverfahren als „Opfer“ Schadenersatz;
• Ein PBA ist im Unterschied zu einer Sammel- oder Individual-Klage einfach und kostengünstig möglich; es gibt kein Prozesskostenrisiko;
• Sie schützen damit Ihre Ansprüche vor Verjährung
• Sie erhöhen damit den Druck bei etwaigen außergerichtlichen Verhandlungen, um einen brauchbaren Vergleich zu erzielen;
• PBA sind der erste Schritt, Ansprüche durchzusetzen;
• Sie erhalten als Geschädigter indirekt über die anwaltliche Vertretung Akteneinsicht und können somit im Verfahren am Laufenden bleiben, welche be- und entlastenden Tatsachen im Ermittlungsverfahren ans Licht kommen;

⇒ Abwicklung: Nach der Anmeldung an der Aktion – Link unten – erhalten Sie per eMail den Teilnahme-Bogen. Wir leiten Ihre Daten zur Erteilung einer auf den PBA beschränkten Vollmacht an COBIN claims-Anwaltsbeiratsmitglied Dr. Benedikt Wallner weiter. Nach Entrichtung des Organisationskostenbeitrags von EUR 12,- an COBIN claims wird der PBA für Sie eingebracht. 

⇒ Teilnahme:

  1. eMail mit der Betreff-Zeile „Handlungs-Option #1:“ und Ihren Namen (Nachname, Vorname, Titel) an info@cobinclaims.at
    Ins eMail an sich müssen Sie nichts eintragen! Bitte verwenden Sie (immer) die selbe eMail-Adresse wie bei Ihrer Anmeldung!
  2. Einzahlung des Organisationskostenbeitrags von EUR 12,- an COBIN claims (IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998)
  3. Das Büro von RA Dr. Wallner meldet sich dann bei Ihnen und wickelt alles Weitere ab. Nach Entrichtung des Organisationskostenbeitrags und der Pauschale an RA wird der PBA eingebracht.
     

Handlungs-Option #2: Aufforderungsschreiben – betrifft NUR Anleger der „neuen“ Anleihen aus 2017

Aufgrund der angekündigten Insolvenz der Mutter der Wienwert AG, der WW Holding AG, könnten Rücktrittsrechte für Inhaber der nicht von der WW Holding AG-Insolvenz betroffenen Anleihen bestehen. Aufgrund von FMA-Verfahren 2017 ist dies vor allem bei der Anleihe Mai-2017 ISIN AT0000A1W4Q5 zu vermuten, aufgrund der geänderten Faktenlage Anfang 2018 erscheint ein derartiger Anspruch auch bei allen anderen Anleihen juristisch denkbar, die nicht der WW Holding AG sondern sozusagen der „neuen“ Wienwert zuzuordnen sind.

Wir können Ihnen anbieten, dass als Erstmaßnahme ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an die Emittenten geschickt wird – mit der Aufforderung, das investierte Kapital und allfällig noch offene Kupon-Zahlungen unverzüglich zurück zu erstatten. Sollte diese Maßnahme der außergerichtlichen Betreibung Ihres Anspruchs nicht fruchten, arbeiten wir nach wie vor an der Möglichkeit, eine Sammelklage/Sammelvergleich zu organisieren. Wir hoffen, dass sich an den dzt. Umständen (insbesondere der Solvenz der Unternehmen) nichts ändert, da diesfalls dann das weitere Vorgehen in neue Bahnen gelenkt werden müsste.

Diese Aktion betrifft nach jetzigem Erkenntnisstand etwa folgende Titel mit ISIN:

  • AT0000A1W4Q5 - Emittentin: Wienwert AG
  • AT0000A1YG24 - Emittentin: Wienwert AG
  • AT0000A1TS84 - Emittentin: WW 5 WH 150 GmbH
  • AT0000A19CZ2 - Emittentin: WW 5 WH 150 GmbH
  • DE000A2GSS04 - Emittentin: Tölzer Straße 13 Immobilienbesitz GmbH

⇒ Teilnahme:

  1. eMail mit der Betreff-Zeile „Handlungs-Option #2:“ und Ihren Namen (Nachname, Vorname, Titel) an info@cobinclaims.at
    Ins eMail an sich müssen Sie nichts eintragen! Bitte verwenden Sie (immer) die selbe eMail-Adresse wie bei Ihrer Anmeldung!
  2. Organisationskostenbeitrag COBIN claims: entfällt
  3. Das Büro von RA Dr. Wallner meldet sich dann bei Ihnen und wickelt alles Weitere ab. Je nachdem, wie viele und von welchen Emittenten Sie Anleihen halten und wie umfangreich die Kommunikation/Verhandlung ist, wird Ihnen von der Kanzlei ein konkretes Angebot zwecks der Aufforderungsschreiben gemacht (Kosten). Sie können dieses Angebot annehmen oder auch nicht. COBIN claims hat im Hinblick auf die Vielzahl der Teilnehmer für Sie vereinbart, dass die Betreuung zu vergünstigten Konditionen erfolgt.

Sollte ein anwaltliches Aufforderungsschreiben nicht fruchten, bemüht sich COBIN claims danach, eine Sammelklage/Sammelvergleich*) zu organisieren, falls dies notwendig sein sollte. Die Konditionen dafür werden noch bekannt gegeben.

*) Da die weiteren Entwicklungen im Fall auch bezüglich der noch solventen Teile des Konzerns derzeit noch nicht absehbar sind und auch noch keine detaillierten Vorschläge zur Sanierung vorliegen, hängt das weitere Vorgehen ua. von den weiteren Entwicklungen rund um die solventen Konzern-Teile der WW Holding AG/Wienwert AG-Gruppe ab.       

 

  1. Weitere Schritte

Wie bereits per Newsletter angekündigt, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwartet. Wir kommen alsbald mit Möglichkeiten einer unbürokratischen und (kosten-)effizienten Teilnahme am Insolvenzverfahren/Verfahren zu Bestellung eines Anleihen-Kurators zu. Die Schuldnervertretung hat bisher mit COBIN claims keinen Kontakt aufgenommen, dies ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erwarten. Wir halten Sie über alle wesentlichen Vorschläge zu einer Sanierung am Laufenden, ebenso, wie unsere Arbeiten an Sammelklagen/Sammelvergleichen voran schreiten.  

Zur allgemeinen Information, wie aus Sicht der Fall von COBIN claims abgearbeitet werden muss (Politik der „ruhigen Hand“ und konstruktives Vorgehen statt marktschreierischer Schnellschüsse und Ratschläge zweifelhafter Qualität) hier noch unsere heutige APA-Aussendunghttps://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180130_OTS0019/wienwertww-holding-ag-cobin-claims-hat-mit-konkreten-rechtlichen-schritten-begonnen-und-bietet-massnahmen-paket-fuer-betroffene-an  

 

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

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Newsletter # 7

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

 

Betreff: Erläuterungen/Update zu den Handlungsoptionen; Insolvenz-Verfahren

Da von vielen Teilnehmern Rückfragen zu den Handlungs-Optionen kamen, hier ein paar zusätzliche Erläuterungen, falls noch Fragen bestehen:

  1. Privatbeteiligtenanschluss für alle Wienwert-Geschädigten

Anleihen vor 2017/WW Holding AG

Die Inhaber der Anleihen der WW Holding AG (vor 2017 begeben) werden durch die angekündigte Insolvenz/Sanierung voraussichtlich einen direkten Ausfall – also einen Schaden – erleiden. Mit dem Anschluss ans Strafverfahren beginnen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zweck des Privatbeteiligten-Anschlusses (PBA) ist, Ihre Ansprüche gegen diejenigen, gegen die im Strafverfahren ermittelt wird, vor Verjährung zu schützen und den Druck zu erhöhen, bei einer etwaigen außergerichtlichen Lösung einen Vergleich zu erzielen. Damit verbunden ist Ihr Recht auf Akteneinsicht im Strafverfahren. Es ist auch angestrebt, wenngleich in der Praxis nicht häufig der Fall, dass es zu einem direkten Geld-Zuspruch im Strafverfahren kommt. Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass der PBA relativ einfach, kostengünstig und ohne Prozessrisiko (= Kostenfolgen bei Einstellung des Verfahrens) möglich ist, haben COBIN claims und der Vertrauensanwalt diese Handlungs-Option erarbeitet, damit Sie erste rechtliche Schritte setzen können, ohne viel zu riskieren.

 

Alle anderen/neuen Anleihen von noch solventen Teilen der „Wienwert“-Gruppe, Sonder-Projekte

Warum betrifft das auch die Inhaber von Anleihen der Wienwert AG bzw. von ihren Konzern-Schwesterunternehmen, die nicht insolvent sind (also: Anleihen, die 2017 begeben wurden)? Der Wert der Börse-gehandelten Anleihe Mai-2017 (FMA-Verfahren) etwa ist derzeit auf einem Kurs von 3 von 100 abgesackt (= 97 % Kursverlust), hier und aufgrund der de facto nicht mehr Handelbarkeit/Verkäuflichkeit neuerer Anleihen ist bereits ein Schaden entstanden, da auch Inhaber der neuen Anleihen aus ihrem Investment nicht mehr aussteigen können. Zugesagte Rückkäufe oder Abschichtungen werden – derzeit – nicht mehr eingehalten. Zudem gehen wir davon aus, dass mittlerweile auch bei allen neuen Anleihen ein irrtumsrechtliches Rücktrittsrecht besteht. Darüber hinaus ist nicht absehbar, wie sich der Fall weiter entwickelt – insbesondere können auch die im Strafverfahren ventilierten Sachverhalte dazu geführt haben, dass der Haftungsstock der noch „lebenden“ Wienwert-Unternehmen beeinträchtigt ist und erst nun erkennbar wird, dass Sie einem Risiko ausgesetzt sind, das Sie so wohl niemals wollten und deswegen die Anleihen zu einem viel zu hohen Kurs/Ausgabewert gezeichnet wurden (höherer Risiko-Aufschlag = niedrigerer Kurs = mehr Zinsen bei Kenntnis der wahren Zusammenhänge). Oder viel wahrscheinlicher: Sie hätten diese Anleihen niemals gezeichnet, wenn alle jetzt erst ans Licht kommende Tatsachen am Tisch gewesen wären .

 

  1. Aufforderungsschreiben für Inhaber neuer, 2017 begebener Anleihen der Wienwert AG und anderer Konzernunternehmen
  1. bereits oben beschrieben, gehen wir davon aus, dass ein Rücktrittsrecht auch bei den Anleihen der noch „lebenden“ Wienwert-Unternehmen besteht. Es muss versucht werden, als ersten Schritt außergerichtlich die Rückzahlung der Anleihen zu fordern. Sollte dies gelingen, wäre das die einfachste und eleganteste Möglichkeit, das investierte Geld zurück zu erhalten. Sollte der Versuch scheitern, bleibt nur mehr eine Sammelklage. Wir weisen darauf hin, dass derzeit unklar ist, wie es mit den angeblich noch solventen Teilen des Konzerns weitergeht und dass es auch hier zu einer Sanierung/Insolvenz kommen könnte und dann die Situation natürlich neu zu bewerten ist (aus diesen Gründen haben wir die Option 1 u.a. auch für Neu-Anleihen-Inhaber angeboten).

Dr. Wallner hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die Aufforderungsschreiben zu vergünstigten Konditionen anzubieten:

Bis zu einer Veranlagungssumme von EUR 10.000,00: EUR 150,00 Pauschale
Bis zu einer Veranlagungssumme von EUR 30.000,00: EUR 250,00 Pauschale
Ab einer Veranlagungssumme von EUR 30.000,01: EUR 500,00 Pauschale

 

  1. Abwicklung

Nach der Anmeldung zu einer Handlungsoption (eMail an Info @cobinclaims.at mit „Handlungsoption #1“ oder „Handlungsoption #2“ plus Ihren Namen in der Betreff-Zeile) wird in Bälde die Kanzlei von Dr. Wallner auf Sie zukommen. Bitte vergessen Sie nicht, die Organisationskostenbeiträge an COBIN claims zu entrichten (Option 1: 12 € IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998; Option 2: kein Beitrag für COBIN claims; das Honorar für Dr. Wallner schreibt Ihnen die Kanzlei direkt vor).

 

  1. Insolvenzverfahren formal beantragt - Anschlüsse ans Insolvenzverfahren für Alt-Anleihen-Inhaber/WW Holding

Wie sie vielleicht den Medien heute entnommen haben, wurde am Donnerstag das Insolvenzverfahren der WW Holding AG (Sanierung ohne Eigenverwaltung, Mindestquote 20 % formell beantragt)

Die Aussendungen der WW Holding AG/Wienwert AG

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180201_OTS0007/eans-adhoc-ww-holding-ag-insolvenzantrag-der-ww-holding-ag

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180201_OTS0006/eans-adhoc-wienwert-ag-insolvenzantrag-der-ww-holding-ag-muttergesellschaft-der-wienwert-ag

In diesem Verfahren bekommen Sie eine Quote. Wir arbeiten daher daran, dass betroffene Anleger rasch und unbürokratisch ans Insolvenzverfahren angeschlossen werden. Wir kommen in Bälde mit Konkreterem auf Sie zu!

 

  1. Organisatorisches und Ausblick

Wir werden in der nächsten Woche nochmals auf Sie zukommen, da einige Daten offenbar fehlerhaft/doppelt eingegeben wurden.

Eine große Bitte: Bitte verwenden Sie im Umgang nur COBIN claims immer nur eine eMail-Adresse und eine Namens-Schreibweise!

Ziel ist, mit der Quote und anderen Ansprüchen so viel vom investierten Kapital wie möglich zurück zu holen. Wir arbeiten hart daran, dass uns das gelingt – frei nach dem Vereinszweck von COBIN claims!

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter #8

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Insolvenzverfahren WW Holding AG (betrifft NUR Inhaber von VOR 2017 begebenen Anleihen), Oragnisatorisches zu den Handlungs-Optionen
 

ANMELDUNG IHRER INSOLVENZ-FORDERUNGEN AB NÄCHSTER WOCHE MÖGLICH

COBIN claims hat am Freitag am Wiener Handelsgericht bezüglich des weiteren Vorgehens im Insolvenzverfahren Erkundigungen eingeholt. Das Verfahren ist einem Richter zugeteilt worden. Das österreichische Recht sieht vor, dass Anleihe-Gläubiger entweder als „normale“ Gläubiger dem Insolvenzverfahren angeschlossen werden oder ein Anleihe-Kurator bestellt wird. 
Im Fall WW Holding AG wird höchstwahrscheinlich eine Kuratoren-Bestellung erfolgen, die Koordinierung der Anleihe-Abwicklung übernimmt eine Richterin, die wiederum zwei Kuratoren bestellen wird, hieß es am Freitag. Einer der Kuratoren wird die börsenotierten Anleihen, der andere die nicht-börsenotierten Anleihen verwalten.
Wir werden am Montag nochmals mit der Richterin und den beiden Kuratoren, so sie bestellt wurden, Kontakt aufnehmen und organisatorische Fragen klären, wie und auf Basis welcher Unterlagen eine Meldung als Anleger möglich sein wird.
Wir werden Sie über die Ergebnisse unterrichten und versuchen, einen unbürokratischen Zugang zum Insolvenzverfahren für Sie zu organisieren. Dabei gilt es zu klären, welche Dokumente übermittelt werden müssen, wie der Zinsenlauf/Kupons einzuberechnen ist usw. Wir teilen Ihnen dies umgehend mit!

 

Start der Anmeldung zum Insolvenzverfahren über COBIN claims nächste Woche / Verwirrung um Post-Zusendungen 

Zwei Teilnehmer haben uns heute dankenswerter Weise eine Zuschrift von Gläubigerschutzverbänden geschickt, die derzeit scheinbar an Wienwert-Gläubiger versandt werden. Das hat bei Teilnehmern zu Verwirrung und Rückfragen bei uns geführt. Grundsätzlich: Sie können auch über uns am Insolvenzverfahren teilnehmen, vermutlich auch günstiger, weil die Aufgabe des Vereins ist ja, für eine größere Zahl von Betroffenen Kostenvorteile zu erzielen.
Wir klären noch alle Details mit dem Gericht und können daher nächste Woche mit der Anmeldung Ihrer Forderungen starten. Bis dahin besteht keine Gefahr, dass Sie etwas „versäumen“!

Hintergrund: In dieser Zuschrift wurde darum geworben, für einen Staffel-Betrag nicht doch bei dieser Institution die Anmeldung der Forderung durchzuführen. Allerdings funktioniert der Beitritt zu einem Insolvenzverfahren via Anleihe-Kurator etwas anders als ein normaler Gläubiger-Anschluss. Sie können gerne auch selbst am Wiener Handelsgericht oder über einen Gläubigerschutzverband Ihre Forderungen anmelden. Wir wollen in keiner Wiese sagen, dass die Gläubigerschutzverbände eine schlechte Arbeit machen, vermuten aber, dass wir das billiger hinbekommen.

Ein organisatorischer Hinweis: Wir kommen mit allen weiteren Informationen bzgl. Forderungsanmeldung/Insolvenzverfahren  auf Sie zu, bis zum nächsten Newsletter dbzgl. ist von Ihnen KEINE HANDLUNG oder Zusendung von Unterlagen an uns nötig! Zur Sicherheit nochmals die Auflistung aller vom INSOLVENZVERFHAREN BETROFFENEN Anleihen am Ende des Dokuments.

Insolvenzantrag

COBIN claims-Vorstand und Gutachter Dr. Manfred Biegler analysiert derzeit den Insolvenzantrag – wir melden uns mit ersten Erkenntnissen, sobald die Erst-Analyse beendet ist.

Organisatorisches zu den Handlungsoptionen

Alle Teilnahmen an den Handlungs-Optionen

  • Handlungs-Option #1: Privatbeteiligten-Anschluss an Strafverfahren, gilt für alle Anleihe-Inhaber
  • Handlungs-Option #2: Aufforderungsschreiben für Inhaber NEUER Anleihen aus 2017 der Wienwert AG, WW 5 WH 150 GmbH, oder Tölzer Str. GmbH bzgl. Rückzahlung des investierten Betrages/Zeichnungs-Rücktritt

wurden der Kanzlei von Dr. Wallner übermittelt. Die Kanzlei hat bereits begonnen, alle Teilnehmer zu kontaktieren, aufgrund der großen Anzahl an Teilnahmen kann es aber ein wenig dauern, ehe Sie kontaktiert werden. Bitte um Geduld!
Weitere Handlungs-Optionen folgen nach Maßgabe der Dinge!

Teilnahme an den Handlungs-Optionen

So Sie noch nicht teilgenommen haben, können Sie die Handlungsoption nach wie vor noch teilnehmen . Dies ist sehr einfach per eMail mit Betreff-Zeile 

  • Handlungs-Option #1: Nachname, Vorname, Titel
  • Handlungs-Option #2: Nachname, Vorname, Titel

möglich. Bitte beachten Sie, im Umgang mit COBIN claims IMMER NUR EINE NAMENS-SCHREIBWEISE und EINE E-MAIL-ADRESSE zu verwenden, da dies die elektronische Verwaltung Ihrer Daten sehr erleichtert.

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

Bisher bekannte, der WW Holding AG zuzuordnende Anleihen (alle seit 2010):
AT0000A0FDG0
AT0000A0GZ73
AT0000A0GZA4
AT0000A0LNE2
AT0000A0S9G2
AT0000A0UJD3 
AT0000A12GF6 
AT0000A0LNF9
AT0000A0XB13   
AT0000A0S9H0     
AT0000A12FY9
AT0000A100Z7
AT0000A190V7
AT0000A19Q02
AT0000A1D5Z6
AT0000A1D608
AT0000A1D616
AT0000A1D624
AT0000A1G742
AT0000A1H252
AT0000A1H278
AT0000A1H260
AT0000A1P0K5 (börsenotiert)
AT0000A1LJK5 (börsenotiert)


Newsletter #9

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Update & Antworten auf Rückfragen bzgl. Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren – betrifft nur Inhaber von Anleihen der WW Holding AG!

COBIN claims darf sich mit einem kurzen Update bei Ihnen melden:

  • Die Kuratoren haben mittlerweile zT neue Informationen auf die Homepages gestellt. Bitte beachten Sie regelmäßig  Informationen zur Anmeldung:

          - börsenotierte Anleihen: http://www.jus.at

          - nicht börsenotierte Anleihen: http://www.anwaltwien.at/de/anwaltwienat.html

  • Die Anmeldung der Insolvenz-Forderung ist UNABHÄNGIG von der Teilnahme am Strafverfahren oder anderen Sammelaktionen/Sammelklagen/Sammelvergleichen, die bereits laufen oder noch in die Wege geleitet werden.
  • Wir empfehlen, JEDENFALLS Forderungs-Anmeldungen beim Anleihe-Kurator vorzunehmen. Alle Informationen, zT. Formulare usw. bekommen Sie auf der Homepage der Kuratoren. Die Anmeldung erfolgt per Post und ist gratis. Bei Rückfragen bitte sich direkt an die Kuratoren zu wenden!
  • In den Unterlagen der Kuratoren hat sich bei den ISIN-Nummern ein Tippfehler eingeschlichen: Es handelt sich nicht um die Anleihe AT0000A1LJKS  sondern um AT0000A1LJK5. Bitte um Beachtung. 
  • Bitte beachten Sie auch etwaige Termine im Insolvenzverfahren: LINK
    Wir werden Sie parallel dazu laufend informieren.
  • COBIN claims ist derzeit im Schriftverkehr mit dem Handelsgericht, um eine Position als Vertrauensperson der Kuratoren und/oder einen Sitz im Gläubigerausschuss zu bekommen. Parallel dazu wurde mit einem Gläubigerschutz-Verband Kontakt aufgenommen, der einen Sitz im Gläubigerausschuss hat, um über diesen sozusagen „ein Auge auf das Verfahren“ zu haben.
  • Zu den Handlungsoptionen #1 (Privatbeteiligtenanschluss) und #2 (Aufforderungsschreiben): Aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern kann es etwas dauern, ehe Sie von der Kanzlei von Dr. Wallner kontaktiert werden. Bitte um Verständnis, wir arbeiten auf Hochdruck. Es kann hier vorerst zu keinen Fristversäumnissen kommen – beachten Sie aber bitte, dass die Anmeldung der Forderungen zum Insolvenzverfahren (oben Punkt 1) nur bis Anfang März möglich ist!
  • Dr. Biegler arbeitet derzeit an einem gutachterlich aufbereiteten Bericht zum Fall Wienwert. Wir unterrichten Sie in näherer Zukunft über Erkenntnisse/Zusammenhänge in dem Fall.

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter #10

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Schreiben vom Wiener Handelsgericht – Erklärungen dazu; betrifft NUR Inhaber der Anleihen der Insolvenzen WW Holding AG

COBIN claims hat, nachdem Schreiben des Wiener Handelsgerichts vielen Teilnehmern zugeschickt wurden und dies für Verwirrung gesorgt hat, heute mit dem zuständigen Richter Rat Mag. Ogris Rücksprache gehalten. Es war ein sehr höfliches und konstruktives Gespräch. Ergebnis:

  • Die Anmeldung von Forderungen aus Anleihen erfolgt AUSSCHLIESSLICH bei den Kuratoren. Unten angefügt sind die letzten Newsletter mit den dbzgl. Informationen.
  • Das Schreiben von Handelsgericht wurde Ihnen sozusagen nur „routine-mäßig“ zugesandt. Nur wenn Sie ANDERE FORDERUNGEN gegen die insolvente WW Holding AG haben, die nichts mit der Anleihe-Zeichnung zu tun haben (zB. Forderungen aus Immobilien-Geschäften; Lieferungen und Leistungen, die Sie erbracht haben, aber noch nicht bezahlt wurden…), müssen diese Forderungen bei Gericht angemeldet werden.

Im Regelfall handelt es sich bei den Forderungen von Anlegern nur um reine Anleihe-Forderungen, die bei den Kuratoren anzumelden sind. Wir gehen davon aus, dass nur die wenigsten Teilnehmer parallel zu ihrer Anleihe-Zeichnung Geschäfte mit der insolventen WW Holding AG gemacht haben, die Anmeldung daraus resultierende Forderungen beim Gericht wird daher wohl eher selten der Fall sein. Da aber in Insolvenzverfahren alle Gläubiger über alle Anmelde-Möglichkeiten informiert werden müssen, hat das Gericht das Schreiben versandt.  

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 


Newsletter #11

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff:

  1. Termine Insolvenzverfahren: Teilnahme nicht am Freitag sondern am 14. 3. möglich!
  2. Konkurs der WW Holding AG statt Sanierung
  3. Kupon-Zahlungen – betrifft nur Inhaber 2017 begebener Anleihen/Sonderprojekte;         
  4. Wartezeiten bei Handlungs-Optionen aufgrund vieler Anmeldungen       
     

Ad 1. Termine – Betrifft Inhaber von VOR 2017 begebenen Anleihen der insolventen WW Holding AG

Es war wiederholt zu Rückfragen gekommen, weil im Ihnen zugeschickten Edikt für Freitag ein Termin angekündigt war. COBIN claims hat Mittwoch am Nachmittag mit Anleihe-Kurator Dr. Freimüller Rücksprache gehalten. Dr. Freimüller teilte folgendes mit:

  • Die Vertretung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren erfolgt grundsätzlich durch die Anleihe-Kuratoren. Diese sind zuständig für den „Topf“, aus dem Geld aus dem Insolvenzverfahren Ihnen überwiesen werden soll. Dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen, die Überweisung sollte danach – zumindest was die börsenotierten Anleihen betrifft – relativ unbürokratisch erfolgen. Bitte beachten Sie die „Aushänge“ auf den Homepages der Kuratoren! Nur zur Unterscheidung: COBIN claims engagiert sich für alle anderen Verfahren (Sammelvergleich, Sammelklagen, Strafverfahren – also: die anderen „Töpfe“).
  • Der Termin am Freitag ist für Anleihe-Gläubiger NICHT wahrzunehmen. Die Vertretung erfolgt über den Kurator bzw. die Kuratorin. Sollten Sie zu dem Termin erscheinen, werden Sie voraussichtlich nicht zur Verhandlung eingelassen.
  • Der für Sie relevante Termin, den Sie besuchen können, ist am 14. März, 12.30 Uhr, Handelsgericht Wien, 3., Marxergasse 1a, Zimmer 707. Diese so genannte „Tagfahrt“ (veralteter Gesetzesbegriff) ist im Grunde eine Informationsveranstaltung für Anleihe-Gläubiger. WICHTIG: Aktuellen Depot-Auszug mitnehmen!
  • An diesem Termin werden die Vertrauensmänner des Kurators gewählt. Der Vorstand von COBIN claims wird sich hier zur Wahl aufstellen lassen – wir bitten darum, uns bei der Wahl zu unterstützen, da das ja auch in Ihrem Interesse ist, dass wir alle Informationen aus dem Verfahren bekommen und Ihnen dann übermitteln.
  • Die Forderungsanmeldung für Anleihe-Inhaber ist gratis – einige Anleihe-Inhaber haben irrtümlich die 23 € Gebühr einbezahlt. Diese ist aber nur für andere Gläubiger (Zuliefer-Firmen etc.) der WW Holding AG maßgeblich, nicht aber, wenn Sie lediglich Anleihe-Inhaber sind! Für Rückforderungen wenden Sie sich bitte an das Wiener Handelsgericht.

Weitere Informationen:
Dr. Freimüller (börsenotierte Anleihen): http://www.jus.at/#news
Dr. Pariasek: (alle anderen Anleihen): http://www.anwaltwien.at/

 

Ad 2. Konkurs statt Sanierungsverfahren der WW Holding AG

Wie Sie heute vielleicht bereits den tagesaktuellen Medien entnommen haben, ist im Insolvenzverfahren der WW Holding AG der Sanierungsplan zurückgezogen worden – per Gesetz wird das Verfahren als Konkursverfahren fortgeführt. Das bedeutet: Die Mindestquote von 20 % wird nicht mehr garantiert, kann aber auch in einem Konkursverfahren erreicht oder überschritten werden. Eine Aussage zur exakten Quote wird erst in Wochen bzw. im Lauf des Frühjahrs zu erwarten sein.

Wir evaluieren gerade die Situation, zumal uns immer öfter zu Ohren kommt, dass es dem Vernehmen nach noch zu weiteren „aufklärungsbedürftigen“ Vorgängen innerhalb der Unternehmensgruppe gekommen ist, als bisher bekannt war. Wir werden diese Informationen zu gegebenem Zeitpunkt an Sie kommunizieren.

Umso wichtiger ist es jetzt, einerseits mit kühlem Kopf vorzugehen und parallel zum Insolvenzverfahren Ansprüche gegen (liquide) Dritte zu prüfen und dann außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Wir halten Sie dbzgl. am Laufenden – vor allem was etwaige Haftungen von Organen, Gutachtern, Abschlussprüfern etc. betrifft, gegen die sich Sammelverfahren richten könnten.

 

Weitere Informationen:  
https://diepresse.com/home/wirtschaft/unternehmen/5371612/WienwertHolding-endgueltig-gescheitert-Masseverwalter-laesst

 

Ad 3. Kupon-Zahlungen

COBIN claims ist dieser Tage vereinzelt mitgeteilt worden, dass bereits mit Monatsbeginn fällige Kupon-Zahlungen bei Anleihen, die 2017 begeben wurden, nicht eingetroffen sind. Wir würden Inhaber von Anleihen der

  • Wienwert AG
  • WW 5 WH 150 GmbH
  • Tölzer Straße GmbH
  • Sonderprojekten    

bitten, uns mitzuteilen, ob die Zahlungen pünktlich eingetroffen sind oder nicht, sofern sie schon fällig waren (zB. per 1. Februar). Bitte nur um kurzes eMail an info@cobinclaims.at

 

Ad 4. Wartezeiten

Da sich mehrere Hundert Anleihe-Inhaber zu den Handlungs-Optionen #1 (Privatbeteiligtenanschluss ans Strafverfahren) und #2 (Aufforderungsschreiben bzgl. neuer Anleihen) angeschlossen haben, kann es zu Wartezeiten kommen, ehe Sie von der Kanzlei Dr. Wallner kontaktiert werden.

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Newsletter #12

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Verwertung WW Holding AG

Hiermit wollen wir Ihnen die Mitteilung des Masseverwalters weiterleiten:

Insolvenzverwalter Norbert Abel beginnt Wienwert-Verkauf
WW Holding AG

Wien (OTS) - Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der WW Holding AG beginnt am Dienstag, 20.02.2018 der Verkaufsprozess für 100% der Anteile an der Tochter WIENWERT AG.

Interessenten werden ersucht, sich unter den Veröffentlichungen in der Ediktsdatei (www.ediktsdatei.justiz.gv.at) oder auf der Homepage des Insolvenzverwalters Mag. Norbert Abel (www.abel-legal.at) über die Rahmenbedingungen des Verkaufes zu informieren.

Der Verkaufsprozess für Immobilien der WW Holding AG beginnt ab dem 15.03.2018.

Über die Kanzlei ABEL Rechtsanwälte
ABEL Rechtsanwälte ist eine seit 1993 in der Wiener Innenstadt (Stubenring 18) etablierte Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf die Bearbeitung von wirtschaftlichen, zivilrechtlichen und damit verknüpften wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten. Die Kanzlei greift auf ein breit gefächertes Fachwissen und langjährige Erfahrung zurück. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen Unternehmenssanierung, Insolvenzrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Zivilrecht, Immobilienrecht und Bankrecht.

Bitte um Beachtung

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Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter #13

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff:
a) Wahl als Vertrauensmann der Anleihe-Kuratoren beim Termin 14. 3. am Handelsgericht Wien & Termin
b) Recherchen zu Unternehmen der Wienwert-Gruppe  

 

a) Termin am 14.3. Handelsgericht Wien

Wie bereits angekündigt hat sich COBIN claims mit den Anleihekuratoren in Verbindung gesetzt, da wie berichtet am 14. 3. am Wiener Handelsgericht ein für Gläubiger der WW Holding AG-Anleihen zugänglicher Termin („Tagfahrt“; veralteter Gesetzesbegriff) stattfindet. Dabei können Vertrauensmänner des Anleihekurators gewählt werden. Diese (ehrenamtliche) Tätigkeit ermöglicht Einblicke in den Fall.

Es wäre im Sinn der Information aller Teilnehmer und einer effizienten Teilnahme am Insolvenzverfahren sinnvoll, wenn Sie den Verein COBIN claims – in Person des Wirtschaftssachverständigen und Vereinsvorstandes Dr. Manfred Biegler – als Vertrauensmann wählen würden.

Sollten Sie nicht persönlich zum Termin erscheinen können oder wollen, legen wir Ihnen hier eine Vollmacht bei, mit der Sie uns die Ermächtigung erteilen können, dass Dr. Biegler (in eventu Mag. Jaindl) zum Vertrauensmann gewählt werden kann. Bitte füllen Sie diese, so Sie das wünschen, aus und senden Sie uns diese UNTERSCHRIEBEN und mit AKTUELLEM DEPOTAUSZUG (mit Datum von nach dem 2.2.2018) an info@cobinclaims.at (oder per Post an COBIN claims, Burggasse 36/19, 1070 Wien)!

Wir werden Sie umfassend über alle Inhalte der Vorträge bei der „Tagfahrt“ informieren, sollten Sie persönlich nicht erscheinen.

Die terminlichen Daten zur „Tagfahrt“:

14. März, 12.30 Uhr,
Handelsgericht Wien,
3., Marxergasse 1a,
Zimmer 707

Auf etwaige Änderungen weisen wir, so wir sie in Erfahrung bringen, rechtzeitig per Newsletter hin.

 

b) Recherchen zu einzelnen Gesellschaften, Getreidemarkt 10 etc.

COBN claims recherchiert derzeit Hintergründe zu verschiedenen Gesellschaften der Wienwert-Gruppe. Es kann sein, dass wir bei Bedarf in den nächsten Tagen aufgrund der uns zugesandten Unterlagen einzelne Anleger kontaktieren, um weitere Informationen einzuholen – insbesondere was in Aussicht gestellt wurde, aber nicht den Tatsachen entsprach. Wir danken für Ihre bisherige und weitere Mitarbeit, da sie zum Nutzen aller Betroffenen ist und Licht in den Fall Wienwert bringt!

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter #14

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Bevorstehende Insolvenz der Wienwert AG betrifft Inhaber der 2017 von DIESEM Unternehmen ausgegebenen Anleihen

Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass laut Medienberichten die Wienwert AG (Anleihen: AT0000A1W4Q5, AT0000A1YG24 …) ein Insolvenzverfahren anstrebt.

LINK: http://wien.orf.at/news/stories/2900747/

Es ist nicht auszuschließen, dass es auch bei anderen Konzern-Gesellschaften, insbesondere bei der WW 5 WH 150 GmbH (Anleihen: AT0000A1TS84, AT0000A19CZ2, AT0000A1TS76) zu einem Insolvenzverfahren kommen könnte.

Wie bereits in den Strategie-Newslettern angekündigt, stellt daher COBIN claims aufgrund der offenbar gescheiterten außergerichtlichen (Teil-)Sanierung des Konzerns seine Strategie um und legt nach Rücksprache mit Rechtsanwalt und Beiratsmitglied Dr. Wallner den Fokus auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten. COBIN claims arbeitet wie berichtet bereits länger an Sammelklagen.

Wir kommen mit konkreten Vorschlägen auf Sie zu, sobald eine Prozessfinanzierung gefunden ist – bitte aber um etwas Geduld, da wir Prozessfinanzierungen auszuhandeln versuchen, damit Sie keine Kostenrisiken bei Sammelklagen tragen müssen.

Bitte vor allem von telefonischen Rückfragen weitgehend Abstand zu nehmen, da Sie alle wichtigen Informationen von uns per eMail bekommen werden und Ihnen derzeit auch nicht mehr mitteilen können, als wir hiermit bzw. mit voran gegangenen Newslettern Ihnen schon mitgeteilt haben.

 

Zur Handlungsoption #2 Aufforderungsschreiben

Zur Handlungsoption # 2 – Aufforderungsschreiben: Diese Aktion wird nun eingestellt. Jene Teilnehmer, für die bereits ein Aufforderungsschreiben verfasst wurden, mussten zunächst versuchen, auf außergerichtlichem Weg Geld zurück zu fordern. Das musste versucht werden, bevor Schadenersatzansprüche gegen Dritte gerichtet werden. Als nächsten Schritt bzw. Eskalationsstufe sind daher voraussichtlich nur mehr Sammelklagen möglich, die COBIN claims zu organisieren sucht. Bereits bezahlte Beiträge gelten als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung und werden bei späterer Klagsführung eingerechnet - sind also nicht per se „verloren“

 

Zur Handlungsoption #1 Privatbeteiligtenanschluss (PBA) weiterhin möglich und notwendig

Gerade die jetzige Entwicklung zeigt, dass der PBA ans Strafverfahren für ALLE Wienwert-Anleger ein notwendiger Schritt ist und war. COBIN claims empfiehlt daher allen Teilnehmern aus den bereits per Newsletter kommunizierten Gründen, sich aufgrund sehr „aufklärungsbedürftiger“ Vorgänge im Wienwert-Konzern dem Strafverfahren als Geschädigter anzumelden. 

 

Zur Tagsatzung am Handelsgericht am 14. 3. WW Holding AG Wienwert AG

Damit es zu keinen Verwechslungen kommt: Dieser Termin betrifft NUR Inhaber der Anleihen der WW Holding AG (Anleihen vor 2017), die schon zuvor Insolvenz beantragt hat. Für die Wienwert AG und andere Unternehmen werden voraussichtlich eigene Insolvenzverfahren eröffnet werden. Über weitere Details werden wir informieren.

Wir bedanken uns nochmals sehr für die rund 225 Bevollmächtigungen – COBIN claims wird so rasch als möglich am Mittwoch über den Inhalt der Tagsatzung informieren.  

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBINclaims-Blog!

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Newsletter #15

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff:

  • Bericht von der Tagsatzung („Tagfahrt“) 14.3. Handelsgericht Wien – siehe Anhang unten
  • COBIN claims repräsentiert mit sehr großem Abstand die größte Geschädigten-Gruppe
  • COBIN claims-Vorstand Dr. Biegler und -Beirat RA Dr. Wallner ins Vertrauensleute-Gremium der Anleihe-Kuratoren gewählt
  • Weitere Handlungsoptionen, rechtliche Prüfungen-FMA

Mit diesem eMail möchten wir Ihnen einerseits wie angekündigt das Protokoll zur heutigen „Tagfahrt“ (=Anleihe-Inhaber-Infoveranstaltung) am Wiener Handelsgericht übermitteln.

Weiters wollen wir Sie über folgendes in Kenntnis setzen:

  • Mehr als 230 Inhaber von Anleihen der WW Holding AG haben COBIN claims bevollmächtigt, Dr. Biegler in das Gremium der Vertrauensleute der Anleihe-Kuratoren zu wählen. Hinter COBIN claims steht damit die weitaus stärkste und größte Gruppe von Geschädigten. Uns freut besonders, dass einstimmig sowohl Dr. Biegler als auch Dr. Wallner in das aus drei Vertrauensleuten und drei Ersatz-Vertrauensleute bestehende Gremium gewählt wurden. COBIN claims ist damit mit zwei von sechs Sitzen vertreten. Dieses Gremium hat folgende Funktionen:
    - Kontrolle der Tätigkeit der Anleihe-Kuratoren; Koordinierung
    - Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse im Zug des Insolvenzverfahrens
    - Informationsgewinnung für betroffene Anleger
  • Der Insolvenzantrag der Wienwert AG (am Mittwoch ging es nur um die WW Holding AG!) wurde/wird für heute oder morgen erwartet.
  • Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Masseverwalter derzeit ua. durch Gutachter-Bestellungen bemüht ist, Ansprüche gegen handelnde Personen (Manager, Gutachter, Treuhänder …) auszuloten und durchzusetzen. COBIN claims begrüßt dies.
  • Die weitere Strategie von COBIN claims ist:
    1. Koordinierung von Klagen gegen Verantwortliche mit dem Masseverwalter: Ob Sie als Geschädigter über den „Topf“ Insolvenzverfahren oder den „Topf“ COBIN claims-Sammelklage Geld erhalten, ist im Grund egal; wir wollen Parallel-Verfahren vermeiden und kosteneffizient vorgehen.
    2. Beschleunigung/Vorantreiben des Strafverfahrens durch neue Sachverhaltsdarstellungen (siehe hier Handlungsoption #1).
    3. COBIN claims-Einzel- und Sammelklagen flankierend zu den Verfahren des Masseverwalters.
    4. ggf. Muster-Verfahren durch COBIN claims oa. (idealerweise mit Rechtschutz).
  • Der oben erwähnte Punkt 3 hat den Vorstand von COBIN claims dazu veranlasst, weitere Handlungsoptionen/rechtliche Prüfungen zu initiieren. Diese wären:
  1. Geltendmachung von Ansprüchen aus individuellen Beratungsfehlern – etwa durch Bankmitarbeiter, freie Berater uä.
  2. Verfolgung von Ansprüchen jener Anleger, die keine Anleihen gezeichnet haben sondern individuelle Verträge eingegangen sind (zB.: Sonderprojekte wie G10, individuelle Verträge mit der Wienwert-Gruppe etc.) – für Rechtschutz-versicherte Investoren als auch andere.
  3. Prüfung, ob rechtliche Ansprüche für Aufsichtsmängel der FMA bestehen bzw. durchsetzbar sind (insbesondere bei Anleihen, die eigentlich der Prospektpflicht unterlegen wären).
  4. Nachtragsanzeige gegen handelnde Personen; Klagen gegen jene Haftungsadressaten, die nicht schon im Wege des Insolvenzverfahrens geklagt werden.

Wir beabsichtigen, diese neuen Handlungsoptionen morgen bzw. bis Ende der Woche bereits anbieten zu können. Die Handlungsoption #2 wird wegen der Insolvenz der Wienwert AG eingestellt, Dr. Wallner hat die Anleger bereits verständigt.

Unsere Strategie hat sich am Mittwoch als richtig und umsichtig erwiesen – das bestätigen auch die Erfahrungen aus 20 Jahren, die Dr. Biegler und Dr. Wallner in Anleger-Großschadenfälle gesammelt haben.
Wir hoffen, mit der Politik der Umsicht, Stärke, Entschlossenheit, einer ruhigen Hand - und wenn es sein muss der eisernen Faust - zum Ziel zu kommen, um möglichst viel Ihres hart Ersparten zurückholen zu können bzw. Ihnen auf diesem Weg eine Stütze zu sein. Genau dafür haben wir den nicht gewinnorientierten Verein COBIN claims ins Leben gerufen!

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


Protokoll

Ort: Handelsgericht Wien, Zi. 7.07, Beginn 12.40 Uhr, Dauer circa 2 Stunden

Betreff: Anleihen der WW Holding AG (nicht der Wienwert AG, WW 5 WH 150 GmbH, G10 …)

AT0000A1LJK5 AT0000A1P0K5 AT0000A0S9H0 AT0000A1D608

AT0000A12FY9 AT0000A1D616 AT0000A100Z7 AT0000A1D624

AT0000A190U9 AT0000A1G742 AT0000A190V7 AT0000A1H252

AT0000A19Q02 AT0000A1H260 AT0000A1D5Z6 AT0000A1H278

 

Ablauf:

  • Der Gerichtssaal war schon vor Beginn der „Tagfahrt“ voll, es waren kaum freie Sitzplätze vorhanden.
  • Die Verhandlung wurde wegen des großen Andrangs von der zuständigen Richterin, die NUR für die Abwicklung der Anleihen-Kuratel zuständig ist, leicht verspätet eröffnet. Sie erklärte:
    - Das Kuratel-Verfahren hat den Sinn, die Abwicklung der Forderungen der Anleihe-Inhaber zu bündeln.
    - eine gesonderte Anmeldung im Insolvenzverfahren ist daher nicht notwendig, sondern NUR bei den Anleihe-Kuratoren.
    - Das Verfahren hat den Vorteil, dass es günstiger und einfacher vonstatten geht als das „normale“ Insolvenzverfahren; Anleihe-Kuratel ist ein Sonder-Insolvenzverfahren NUR für Anleihe-Inhaber.
  • Da bei zwei Anleihekuratoren zweimal drei Vertrauensleute nötig wären, dies aber wegen der Gleichartigkeit der Interessenslagen aller Anleiheinhaber (börsenotierte, nicht-börsenotierte) aber nicht erforderlich ist, wurde das Vertrauensleute-Gremium auf ein einziges Gremium mit drei Vertrauensleuten und drei Ersatz-Vertrauensleuten zusammengelegt.
  • Die Tätigkeit als Vertrauensleute ist ein EHRENAMT und erfolgt UNENTGELTLICH.

Anschließend setzt Kurator Hr. Dr. Freimüller (Anleihen: AT0000A1LJK5, AT0000A1P0K5, allerdings auch WICHTIGE Infos allgemeiner Natur) fort:

  • Er bearbeitet Fälle von 380 Anleihe-Inhaber.
  • Die Anleihen mit der Endung LJK5 und P0K5 hatten ein angestrebtes Emissionsvolumen von 10 bzw. 5 Mio. €. Tatsächlich konnte die WW Holding AG aber nur 3,99 bzw. 3,55 Mio. € am Markt platzieren. Das bedeutet, dass bereits zur Begebung der Anleihen VOR 2017 es keineswegs die überwältigende Bereitschaft des Marktes gab, dem Konzern Geld zu leihen.
  • Dr. Freimüller wörtlich: „Es wurde nur ein Teil der Anleihen verkauft. Es gab KEINE pfandrechtliche Sicherstellungen.“
  • Alle Forderungsanmeldungen laufen bei ihm zusammen. Er meldet danach für alle Anleger gesammelt die Forderungen im Insolvenzverfahren an (-> vgl Newsletter ad „Topf“ Insolvenzverfahren und „Topf“ COBIN claims-Sammelklagen). Er meldet ALLE Forderungen INKLUSIVE Zinsen/Kupons an!
  • Ein Sonderproblem waren jene Teilnehmer, die (COBIN claims hat darauf hingewiesen!) AUCH Forderungen im Insolvenzverfahren (unzulässig!) angemeldet haben. Diese hatten 23 € Gebühr zahlen müssen. Da diese Anmeldungen unzulässig waren, wird nun das Justizministerium ersucht, eine Lösung/Grundlage zu schaffen, dass die fälschlich einbezahlten 23 € wieder zurück überwiesen werden können. Eine Antwort steht aus, wird aber bald erwartet.
  • Falls Anleger versuchen, Anleihen zu übertragen: Die Quote aus dem “Topf“ Insolvenzverfahren wird am Ende demjenigen ausgeschüttet, der die Anleihe innehat!
  • Alle namentlich bekannten Anleger wurden per Einschreiben verständigt (Anm.: Sollten Sie noch keine Verständigung erhalten haben oder Ihre Forderung nicht bei den Kuratoren angemeldet haben, sollten Sie dies unverzüglich tun!)
  • Die Kuratoren sind auch im Gläubigerausschuss vertreten.
  • Dr. Freimüller hat unter http://www.jus.at/wp-content/uploads/2018/03/1_-BERICHT-des-Kurators.pdf bzw. www.jus.at -> News einen ausführlichen Bericht zum Download bereitgestellt (Anm.: Wir empfehlen, diesen zu studieren).
  • Die nächste Info/"Tagfahrt" ist Ende September zu erwarten.
  • Anschließend wurden verschiedene “aufklärungsbedürftige“ Vorgänge im Wienwert-Konzern angedeutet. Freimüller: „Es gibt den Bedarf, die Vergangenheit zu durchleuchten.“ Dies betreffe einerseits Immobilien-Ankäufe durch den Konzern, die angeblich im/über das Umfeld des Managements stattfanden (Überteuerter Ankauf und „Körberlgeld“ zulasten der Anleger?) als auch Verkäufe. Freimüller: „Hat man jemanden etwas günstig ,zugeschanzt‘?“
  • WICHTIG: Im Insolvenzverfahren wurde beschlossen, dass GUTACHTER diese Vorgänge aufklären sollen. Konkret wurde
    - ein Buchsachverständiger,
    - ein Gutachter zur Funktionalität/„Werthaltigkeit“ des Geschäftsmodells an sich und
    - Gutachter bzgl. der Angemessenheit der Immo-Verkäufe
    bestellt.
  • WICHTIG: Der Masseverwalter prüft/erwägt/lässt auf Basis der Gutachten erörtern:
    - Schadenersatzansprüche gegen das Management (Vorstand, Aufsichtsrat)
    - Berater/Wirtschaftsprüfer
    - Anfechtungsansprüche (bedeutet: Rückabwicklung von Immo- und Geld-Transaktionen, Anm.)
  • Freimüller: „Das Hauptaugenmerk liegt auf der Aufarbeitung der Vergangenheit. Wir können noch keine Prognose über die Quote machen. Es spricht viel dafür, dass es Ansprüche [gegen Schädiger] geben wird.“
  • Er stellte weiters in Aussicht, dass man sich auf mehrjährige Verfahrensdauern einstellen muss.
  • Parallel dazu läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (Handlungsoption #1, Anm.!). Auch hier wurde ein Gutachter bestellt (Anm.: Hier geht es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betreffenden; dies nützt „uns“ insofern, alsdass wir dadurch besser zu Informationen kommen, die Sammelklagen dienen; weiters Verjährungsschutz usw.).
  • Ansprüche aus Fehlberatung/falsche Anlageberatung sind NICHT bei den Kuratoren einzubringen. Namentlich wurde im Gericht COBIN claims als eine Organisation genannt, die sich um derartige Ansprüche kümmern (siehe diesen Newsletter oben).
  • Zum gescheiterten Verkaufsprozess der Anteile der WW Holding AG an der Wienwert AG: Es gab zunächst 50 Interessenten, 34 zeigten näheres Interesse, mit 17 wurde dann eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben – am Montag wollte nach näherer Prüfung kein einziger mehr bei Wienwert einsteigen. Freimüller: „Die Anteile haben keinen substanziellen Wert für Dritte [also Käufer, am Markt … Anm.].“

Anschließend setzte Fr. Dr. Pariasek fort (alle übrigen Anleihen).

  • Auch sie berichtet davon, dass Wienwert bei „ihren“ Anleihen von 46,5 Millionen € nur 27,5 Mio. € am Markt platzieren konnte.
  • Sie hat für die Anleihe-Inhaber, für die sie zuständig ist, eine Homepage eingerichtet: http://wienwert-kurator.at/
  • Sie referierte dann die grundbücherlichen Sicherstellungen, die Anlegern sogar gezeigt wurden und in Werbung/Medien immer groß beworben wurden:
    - Mit der Treuhänder-Kanzlei hat sie bereits Kontakt aufgenommen. Die Anwaltskanzlei hat nun ihrerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, eine Antwort steht daher noch aus.
    - Sie sichtet gerade dbzgl. alle Unterlagen und ist damit bis Monatsende fertig.
    - Da es alle Anleihe-Inhaber betrifft, bejahte sie die Frage, ob sie für die Prüfung zuständig sei, festzustellen, ob es überhaupt und wenn ja welche Sicherstellungen/Grundbuchseintragungen gab (siehe dazu noch Frage unten, Anm.).
  • Die bereits genannten Sachverständigen werden aus der Insolvenzmasse bezahlt (sorgte zT. für Raunen unter den Anlegern, Anm.).

Anschließend folgte die Wahl der Vertrauensleute. Gewählt wurden:

  1. Dr. Manfred Biegler – Sachverständiger/COBIN claims
  2. Dr. Benedikt Wallner – Rechtsanwalt/COBIN claims
  3. Mag. Lukas Aigner – Rechtsanwalt
  4. Dr. Hans-Georg Kantner – KSV1870
  5. Mag. Gerhard Weinhofer – Creditreform
  6. Mag. Birgit Trieb - AKV

Die Wahl erfolgte einstimmig mit der Enthaltung einer Stimme (der betreffende Herr hatte in den hinteren Rängen nichts gehört).

Anschließend folgten Fragen ("F")der Anleger, auf die Gericht, Kuratoren und Vertrauensleute antworteten ("A"). In der Kurzform:

F: Warum werden die Immo-Verkäufe nur 1,5 Jahre zurück analysiert?

A: Das ist nur eine erste Festlegung, die mit der Umstellung des Geschäftsmodells zusammenhängt; ggf. wird weiter zurück auch recherchiert.

 

F: Es war von 100 Mio. € Eigenkapital die Rede – wo ist das Geld?

A: Das ist die primäre Aufgabe des Masseverwalters, festzustellen, wo Gelder hingeflossen sind. (Anm.: Wörtlich war davon die Rede, dass man überprüfen müssen, ob es sich um „Schwindel“ gehandelt habe und was mit Immobilien genau passiert ist).

 

F: Uns (Anleger, Anm.) wurde gesagt, dass der Treuhänder auf das Geld „aufpasst“ und die FMA das Geschäftsmodell geprüft hat. Was ist jetzt damit?

A: Genau das ist Gegenstand der Erhebungen/Untersuchungen.

 

F: Noch im November wurde von Wienwert versucht, uns Anleihen „reinzudrücken“…

F (Anwalt): Es gab keine Sicherstellungen?

A: Es gibt (schon Hinweise auf) bücherliche Sicherstellungen und vorhandene Treuhandgelder derzeit (Anm.: Näheres wird wie oben beschrieben bekannt, wenn sie die Anwälte der Treuhänder äußern).

 

F: Der Masseverwalter sagt, dass es keine Pfandrechte für Anleger gibt. Ist das richtig?

A: Die Pfandrechte der Banken sind vorrangig.

A: Hier könne es Haftungs-Themen der Treuhänder geben.

A (Dr. Pariasek): „So wie es ausschaut, schaut’s schlecht aus.“

 

Ein Anwalt referierte danach, dass es durch die verschiedenen Pfandrecht- bzw. Liegenschaftstransaktionen selbst bei ausdrücklicher Zusicherung von Sicherheiten auf konkreten Liegenschaften zu Problemen kommen könnte (Haftungsfälle!).

 

F: Wer wird im neuen Insolvenzverfahren zuständig sein (Kuratoren)?

A: Die Bestellung erfolgt erst.

 

F: Was ist mit Depotgebühren, die anteilig vom ursprünglichen Wert der Anleihe auch jetzt noch bezahlt werden müssen?

A: Mit der Bank klären.

A (Anleger): Bank bitten, einstweilen den Wert der Anleihe auf 0 zu setzen (keine Gebühren, zB Bank Austria machte es automatisch).

 

F: Was passiert, wenn die Haftungsgegner versuchen, Vermögen zu verbringen?

A: Darum kümmert sich der Masseverwalter, ggf. gibt es die Möglichkeit von Anfechtungsklagen oä., um verbrachtes Vermögen „zurückzuholen“.

 

F: Ist es sinnvoll, dass es überhaupt Kuratoren in dem Verfahren gibt?

A: Ja, es ist sinnvoll, dass alle Betroffenen an einem Strang ziehen.

 

Dr. Biegler hob hier dann hervor, dass es sich aus seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung in derartigen Fällen um die besten „Spezialisten“ handelt, die hier im Fall bestellt wurden.

 

F: Prüft man auch die Verantwortung der FMA?

A: Das ist ausgehend vom Insolvenzverfahren schwierig …

A (Dr. Wallner): COBIN claims bzw. ich waren die ersten, die die FMA zur Stellungnahme aufgefordert haben und in diese Richtung etwas unternommen haben!

 

F: Kann ich meinen Berater klagen, der mir die Anleihe empfohlen hat?

A: Nicht über das Insolvenz-Verfahren, dafür sind Vereine wie COBIN claims oder Anwälte zuständig. Die Verjährungsfrist von drei Jahren läuft ab Insolvenzeröffnung!

 

F: Besteht die Gefahr, dass ich jüngst erhaltene Kupons zurückzahlen muss?

A: Die Gefahr ist theoretisch gegeben, bei Kupons aber eher unrealistisch. Anders könnten aber größere Zahlungen/Anleiherückzahlungen zu bewerten sein (Anm.: COBIN claims diskutiert hier mit den handelnden Personen Lösungen, die nicht zu irrwitzigen Situation führen, dass am Ende sozusagen Anleger Anleger klagen sondern eine vernünftige Lösung gefunden wird!)

A (Anwalt): Anleger dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen!

 

ENDE DER TAGFAHRT: CA. 15.40 Uhr


 

Newsletter #16

 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG!

Betreff: Insolvenz der Wienwert AG, der WW 5 WH 150 GmbH ua.

Wie bereits angekündigt, halten wir Sie mit diesem Newsletter über die weiteren Entwicklungen im Fall Wienwert auf dem Laufenden. Mittlerweile sind auch die Insolvenzverfahren anderer Unternehmen der Wienwert-Gruppe in der Ediktsdatei veröffentlicht worden. Die Personen der zuständigen Anleihe-Kuratoren und die Termine entnehmen Sie bitte folgenden Links unten, zusammengefasst wurde folgende Einteilung getroffen:

ISIN: AT0000A1YG24 Dr. Pariasek Kontakt: http://wienwert-kurator.at/de/

ISIN: AT0000A1W4Q5 Dr. Freimüller Kontakt: www.jus.at

ISIN: AT0000A1TS84 Dr. Freimüller Kontakt: www.jus.at

ISIN: AT0000A1TS76 Dr. Freimüller Kontakt: www.jus.at

Wir raten dringend dazu, die Forderungen bei den Anleihe-Kuratoren anzumelden! Weiters empfehlen wir angesichts der Lage der Dinge, sich jedenfalls als Geschädigter dem Strafverfahren anzuschließen („Handlungsoption #1, siehe https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz )!

Edikt (= „amtliche Veröffentlichung“) für die Wienwert AG: LINK

Edikt für die WW 5 WH 150 GmbH: LINK

(Anmerkung: Die Unternehmen sind unten auf der Ediktsdatei-Seite aufgelistet. Achtung: Diese Verfahren oben betreffen NICHT die WW Holding AG. Dieses Insolvenzverfahren wurde schon zuvor eröffnet, alle Informationen dbzgl. inkl betroffener Anleihen entnehmen Sie bitte früheren Newslettern oder unserer Homepage)

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit bereits Prozessfinanzierung für Sammelklagen anfragen. Wir haben auch das Angebot an Handlungsoptionen aktualisiert, bitte beachten Sie dazu die neuen Informationen auf https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz .

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

Folgen Sie uns bitte auf Twitter und Facebook und beachten Sie unsere laufende Berichterstattung im COBINclaims-Blog!

Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand


 

Newsletter #17

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“/WW Holding AG/Getreidemarkt 10!

Betreff: 

a) Getreidemarkt 10 – Eröffnung des Konkursverfahrens; betrifft NICHT Inhaber von Anleihen sondern NUR Teilnehmer am Projekt Getreidemarkt 10
b) weiteres Vorgehen – betrifft alle Anleger
c) steuerliche Behandlung der Verluste aus Wienwert-Anleihen – betrifft NUR Anleihe-Inhaber

a)    Zum Projekt „Getreidemarkt 10“ (G10)

Mit diesem Schreiben wollen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass über das „Wienwert“-Sonderprojekt Getreidemarkt 10 nunmehr die Konkurseröffnung in der Ediktsdatei (amtliches Insolvenzeröffnungs-Register im Internet) veröffentlicht wurde. Link: http://bit.ly/2GPRkux 

Am 26. April um 14.30 Uhr findet im Hotel Ritz-Carlton, 1010 Wien, Schubertring 5-7, eine Info-Veranstaltung für G10-Investoren mit „Wienwert“-Masseverwalter Mag. Abel statt. Mag. Abel bittet, dass Sie sich bei einer Teilnahme zuvor unter office@abel-legal.at anmelden.
  
Sollten Sie keine Zeit haben, den Termin wahrzunehmen, bietet Ihnen COBIN claims an, dass Sie uns eine Vollmacht erteilen und wir den Termin für Sie wahrnehmen und berichten. Angeschlossen finden Sie das Vollmachtschreiben, das Sie ausfüllen und uns per eMail an info@cobinclaims.at mit der Betreffzeile „Vollmacht G10“ zurücksenden können. Bitte senden Sie uns Zeichnungsscheine oä. Dokumente, us denen hervorgeht, dass Sie G10-Anlegerin/Anleger sind, mit!!! 

COBIN claims hat vorab mit Mag. Abel Kontakt aufgenommen. Laut Mag. Abel handelt es sich bei der Veranstaltung um eine reine Information für betroffene Anleger, die er nicht im Rahmen seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter von Unternehmen der Wienwert-Gruppe durchführt, sondern in seiner Funktion als Geschäftsführer der WIENWERT Immobilien Treuhand GmbH, die er übernommen hat, um die „Vorgänge vor Insolvenzeröffnung“ aufzuklären. Als betroffener Anleger haben Sie ein Schreiben erhalten, in dem weitere Details stehen. Auf Rückfrage meinte Mag. Abel, dass einer der Hauptpunkte beim Termin die Aufdeckung der Treuhandschaften am Projekt G10 und Eintragung der Anleger ins Firmenbuch sein wird. 

b)    Weiteres Vorgehen

Wie wir per Newsletter bereits mitgeteilt haben, arbeiten wir einerseits an Nachtragsanzeigen und auch an einem neuen, aktuellen Gutachten zum Fall Wienwert, das COBIN claims-Vorstand Dr. Manfred Biegler in seiner Funktion als Sachverständiger erstellt. Wir stehen mit Mag. Abel in Kontakt, um spätere Sammelklagen (Handlungsoption #2) zu koordinieren. COBIN claims legt als nicht gewinnorientierter Verein Wert darauf, dass alle Maßnahmen mit dem Fokus auf eine größtmögliche Rückführung von Kapital an Sie erfolgen. Das bedeutet, dass zunächst sämtliche Klagsmöglichkeiten über die Masse (=Mag. Abel) für Sie genützt werden sollen und komplementär dazu COBIN claims Sammelverfahren/Sammelklagen überall dort anstrebt, wo die Masse nicht tätig werden kann. Im Unterschied zu gewerblichen Anbietern, wo Sie alle Ihre Ansprüche einer gewinnorientierten Firma abtreten, steht bei COBIN nicht die Erlangung einer Erfolgsquote im Vordergrund. COBIN claims ist davon überzeugt, dass aus Perspektive der Lage der Dinge heute ein Mix aus Klagen durch die Masse und prozessfinanzierten Klagen durch COBIN claims für Sie vorteilhafter ist, da so etwaige Quoten für Prozessfinanzierer möglichst geringgehalten werden können.

Wir möchten – aufgrund vieler telefonischer Anfragen – darauf hinweisen, dass jetzt Gutachter bestellt wurden und weitere Schritte im Fall Zeit in Anspruch nehmen werden. Daher warnen wir davor, gut klingende „Hau-Ruck“-Angebote im Fall Wienwert ungeprüft anzunehmen, da wohl eine rasche Lösung der Misere nicht mit einem „Fingerschnipp“ erzielbar ist. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass ein ruhiges, besonnenes und zum richtige Zeitpunkt sehr entschiedenes Vorgehen vorteilhafter für Sie ist.      

c)    Steuerliche Fragen bzgl. Verluste aus Wienwert-Anleihen

Eine Teilnehmerin an der Sammelaktion hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Fragen bestehen, ob Verluste aus Wienwert-Anleiheveranlagungen bezüglich der Kapitalertragsteuer (KESt) mit Gewinnen aus anderen Veranlagungen gegengerechnet werden können – sprich: Ob und wie die Verluste mit Wienwert die KESt-Steuerlast bei Gewinnen aus anderen Anlagen reduzieren können. Hiezu ist grundsätzlich auszuführen, dass die in Depots und bei Konten von Kreditinstituten  erlittenen Verluste durch das jeweilige Kreditinstitut bereits seit April 2012 mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, wobei eine Veranlagung zusätzlich möglich ist (z.B. bei Depots bei verschiedenen Banken). Hinsichtlich weiterer Fragen zu Ihrer persönlichen Veranlagung ersuchen wir jedoch mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufzunehmen.  
 

Bitte um Beachtung

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 


 

Newsletter #18

 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“!

Betreff: 
*  Gerichtstermin ("Tagfahrt") am 2. Mai am Handelsgericht Wien - betrifft NUR Inhaber von Anleihen der Wienwert AG und der WW5WH150 Gmbh!
* Dieser Newsletter betrifft folgende Anleihen: 
AT0000A1YG24 AT0000A1W4Q5 (Wienwert AG)
AT0000A1TS84 AT0000A1TS76 (WW5WH150 GmbH)

 

Hiermit setzen wir Sie in Kenntnis, dass nach der Insolvenz der "Wienwert"-Konzernunternehmen Wienwert AG und WW5WH150 GmbH Anleihe-Inhaber die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Gerichtstermins Informationen zu erhalten. 

Der Termin wurde nicht im Internet sondern kürzlich in der Wiener Zeitung veröffentlicht. 

Beide Tagfahrten werden am 02.05.2018 am Handelsgericht Wien, Zimmer 707 für die Anleihegläubiger der Wienwert AG ab 13:00 Uhr und für die Anleihegläubiger der WW 5 WH 150 GmbH ab 14:30 Uhr stattfinden.

Sollten Sie Zeit haben, raten wir, diese(n) Termin(e) wahrzunehmen. Bitte vergessen Sie nicht, einen aktuellen Depotauszug und sicherheitshalber auch einen Ausweis mitzunehmen! 

Wir haben mit den Anleihekuratoren Rücksprache gehalten. Inhalt der Veranstaltung ist nicht nur die Information der Anleger, sondern auch die Wahl der Vertrauensmänner der Anleihe-Koratoren. Die Kuratoren würden es sehr begrüßen, wenn das Vertrauens-Person-Gremium gleich wie bei der bereits zuvor insolvent gewordenen WW Holding AG besetzt wird - daher würde es sinnvoll sein, dass auch bei der Wienwert AG und der WW5WH150 GmbH der COBIN claims-Vorstand und Sachverständige

Dr. Manfred Biegler

in das Gremium gewählt wird. Wir bitten Sie, diese Wahl zu unterstützen.

Sollten Sie verhindert sein oder den Termin nicht wahrnehmen wollen, schließen wir Vollmachten an, mit der/denen Sie uns einerseits zur Wahl von Dr. Biegler ermächtigen und sicherstellen können, dass wir Ihnen von den Inhalten der Termine berichten können. Wir beabsichtigen, Ihnen ehebaldigst nach dem Termin (wie schon bei der WW Holding AG) ein Protokoll zu übermitteln.

Bitte füllen Sie die Vollmacht(en) aus und senden uns diese per eMail an info@cobinclaims.at MIT EINEM AKTUELLEN DEPOTAUSZUG zu. Ein leserliches Foto/Scan der Vollmacht und des Depotauszugs reicht! 

Wir erwarten uns jedenfalls ein Update zu den laufenden Untersuchungen im Fall. Vorab haben wir uns schon mit Kurator Dr. Freimüller verständigt und bereits erste Gespräche bzgl. möglicher künftiger Sammelklagen durch die Masse/Kuratoren und COBIN claims ("Handlungsoption #2") geführt. 

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand

 

 

 


 

Newsletter #20

 

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelaktion „Wienwert“!

Betreff: Gestriger Termin zum Fall Getreidemarkt 10 (G10)

COBIN claims hat wie angekündigt gestern den Termin bezüglich des Projekts G10 besucht. Die betroffenen Anleger, die COBIN claims eine Vollmacht erteilt haben, werden in einem gesonderten Schreiben von den Inhalten informiert.
Von allgemeinem Interesse für alle Wienwert-Anleger kann festgehalten werden, dass auch bei diesem Projekt einige „aufklärungsbedürftige“ Vorgänge zu beobachten sind. 
COBIN claims wird daher weiter diese Vorgänge systematisch aufarbeiten und zur Anzeige bringen.
Nach Rücksprache mit Masseverwalter Mag. Abel sind mittlerweile vier Gutachter mit der Aufarbeitung des Falls bestätigt. 
Die Gutachten werden für das dritte Quartal erwartet. COBIN claims wird die Zeit bis dahin nutzen und bereits Schritte setzen, Prozessfinanzierungen beginnen auszuhandeln, um danach rasch und zielgerichtet Sammelklagen mit maßgeschneiderten (und nicht pauschalen Vorab-)Prozessfinanzierungsangeboten auf den Weg zu bringen. 

Termin am 2. Mai

Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Bitte beachten Sie die letzten Newsletters bzgl. den Veranstaltungen für Inhaber von Anleihen der Wienwert AG/WW5WH150 GmbH (nicht der WW Holding AG!) am 2. Mai und senden Sie uns bitte bis spätestens Montag 12 Uhr die Vollmachten samt Depotauszug per eMail an info@cobinclaims.at zu, falls Sie an den/der Veranstaltung(en) nicht teilnehmen können!

Danke für die bereits bis jetzt zahlreich eingelangten Vollmachten - bitte vergessen Sie nicht, Depotauszüge bezufügen.
 

Bitte um Beachtung

Sollten Sie neu in der Sammelaktion sein, bitte beachten Sie unbedingt alle bisher ergangenen Newsletter, da sie für Sie wichtige Inforamtionen enthalten! Sie können hier abgerufen werden: https://www.cobinclaims.at/newsletter

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Mit den besten Grüßen!

Mag. Oliver Jaindl, Obmann

Dr. Manfred Biegler, Vorstand